Streit um Beteiligung am Erfolg des Porsche 911 vor BGH

dpa Karlsruhe. Wer ist der Erfinder des Porsche 911? Und steht den Erben noch Geld vom Verkauf jüngst produzierter Luxuskarossen zu? Der BGH bekommt es mit einem Fall zu tun, der schon hohe Wellen schlug.

Ingrid Steineck, die Tochter des ehemaligen Porsche-Mitarbeiters Erwin Komenda, fordert vom Stuttgarter Sportwagenbauer Porsche, dass das Urheberrecht am Porsche 356 und dem Porsche 911 ihrem Vater zugesprochen wird. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Ingrid Steineck, die Tochter des ehemaligen Porsche-Mitarbeiters Erwin Komenda, fordert vom Stuttgarter Sportwagenbauer Porsche, dass das Urheberrecht am Porsche 356 und dem Porsche 911 ihrem Vater zugesprochen wird. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Die Erben des früheren Porsche-Chefkonstrukteurs Erwin Komenda setzen ihren Streit um Anerkennung und finanzielle Teilhabe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) fort.

Am Donnerstag (11.00 Uhr) befassen sich die obersten Zivilrichterinnen und -richter Deutschlands mit urheberrechtlichen Ansprüchen auf eine angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Porsche 911. Es geht um mehrere Millionen Euro. Ob der erste Zivilsenat in Karlsruhe schon ein Urteil sprechen wird, ist unklar. Bislang war Komendas Tochter Ingrid Steineck vor Gerichten gescheitert. (Az.: I ZR 222/20)

Aus Sicht des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart ist zwar bewiesen, dass Komenda Urheber der äußeren Gestaltung der Karosserie des Porsche 356 in seiner Urform sei. Diese habe aber für die Baureihe 991 des Nachfolgermodells Porsche 911 allenfalls als Anregung gedient. Daraus ergebe sich kein Anspruch auf Beteiligung nach dem Urheberrechtsgesetz. Dass Komenda Miturheber am Design des Porsche 911 in seiner Urform war, habe Steineck nicht nachweisen können. Die Tochter hat gegen die Entscheidung Revision eingelegt.

Beiträge angezweifelt

Die Porsche AG weist alle Ansprüche Steinecks von sich. Der Stuttgarter Autobauer zweifelte im bisherigen Verlauf zum einen Komendas Beiträge zu den Karosserie-Entwürfen an. Zum anderen sah er die Tochter aus Gründen des in diesem Fall relevanten österreichischen Erbrechts als nicht befugt an, überhaupt zu klagen.

Klägerin Steineck hat ihre Forderungen laut OLG-Urteil auf maximal fünf Millionen Euro begrenzt. Sie könnten durchaus höher sein, würde man stattdessen eine Beteiligung je verkauftem Fahrzeug festlegen: Immerhin legen Käufer für einen Porsche 911 - je nach Ausstattung - gut und gerne mal einen sechsstelligen Betrag hin.

Der Streit zwischen Familie Steineck und Porsche zieht sich über Jahre hin. So hatte Komendas Enkelin laut dem OLG-Urteil 2014 eine Pressekonferenz abgehalten, um unter dem Titel „Der Porsche-Schwindel“ aufzuklären, wer aus ihrer Sicht für die Entwürfe der sogenannten Porsche-DNA verantwortlich sei. Komenda war 1966 gestorben.

Der Porsche-Fall ist nicht der einzige seiner Art, der Disput trifft auch den Mutterkonzern VW direkt: In Braunschweig will die Familie Ansprüche wegen des Designs des VW Käfers und seines Nachfolgers New Beetle geltend machen. Als Käfer-Schöpfer gilt der Autokonstrukteur Ferdinand Porsche. Verbunden mit all dem ist die ganz grundsätzliche Frage, ob Auto-Designer einen Urheberrechtsanspruch auf die von ihnen geschaffenen Modelle haben.

© dpa-infocom, dpa:211209-99-311518/2

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Erstellt:
9. Dezember 2021, 11:26 Uhr

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