Streit um Bußgeldkatalog: Hermann und Strobl uneins

dpa/lsw Stuttgart/Berlin. Verkehrsminister Winfried Hermann möchte beim verabredeten Bußgeldkatalog bleiben, Innenminister Strobl findet auch einen Kompromissvorschlag ganz charmant. Der Streit um schärfere Strafen unter anderem für Raser ist festgefahren. Im Bund und auch im Land.

Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen), Verkehrsminister von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen), Verkehrsminister von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Im Streit um eine künftige Fassung des Bußgeldkatalogs für Verkehrssünder und womöglich härtere Strafen für Raser hat die Landesregierung noch keinen gemeinsamen Nenner gefunden. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) wehrt sich gegen den Versuch von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), die verschärften Regelungen zu schwächen. Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) forderte seinen Kabinettskollegen dagegen am Mittwoch zu Zurückhaltung auf.

Es gebe bislang keine abgestimmte Position innerhalb der Landesregierung zum Vorgehen Baden-Württembergs, schreibt der CDU-Politiker an Hermann in einem Brief, der der dpa vorliegt. Der Grünen-Politiker solle daher die Haltung des Verkehrsministeriums nicht als Position der Regierung oder des Landes bezeichnen. „Gerne biete ich Ihnen an, zu einem möglichen Kompromiss und einer abgestimmten Haltung innerhalb der Landesregierung in einen konstruktiven Dialog einzutreten“, schließt Strobl sein zweiseitiges Schreiben.

Die Vorschriften des Bundes sind wegen eines Formfehlers zurzeit in Teilen außer Vollzug gesetzt. Die Grünen schlagen vor, der Bundesrat könne schon bei der nächsten Plenarsitzung am 18. September den Formfehler aus der Welt schaffen. „Das Verkehrsministerium hat zusammen mit den Verkehrsministerien aus vier anderen Bundesländern einen gemeinsamen Antrag für den Verkehrsausschuss des Bundesrates eingereicht“, sagte Ministerialdirektor Uwe Lahl. Strobls Angebot zu einem konstruktiven Gespräch nehme das Ministerium selbstverständlich an.

Hintergrund des Streits um Raser und Flensburger Punkte sind Änderungen der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs, die die Länderkammer bereits beschlossen hatte. Diese sehen unter anderem einen Monat Fahrverbot schon bei deutlich geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher vor. Angesichts eines juristischen Formfehlers in der Novelle gelten aber nun in Teilen die alten, milderen Regelungen wieder. Bund und Länder verhandeln daher seit Wochen darüber, wie es weitergeht: Soll nur der Formfehler korrigiert werden? Oder sollen auch die härteren Strafen gemildert werden, wie es unter anderem Scheuer fordert?

Die Grünen - neben Hermann auch die von seiner Partei geführten Verkehrsressorts aus Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen - wollen die bereits vereinbarten Verschärfungen beibehalten. Korrigiert werden solle lediglich der Formfehler, schlägt Hermann vor. Dagegen argumentiert Strobl in seinem Brief, die Frage nach der Verhältnismäßigkeit sei „von verschiedenen Seiten aufgeworfen und mit guten Argumenten hinterlegt“ worden. Der Kompromissvorschlag könne die Thematik „klug und abgewogen lösen“.

Auch CDU-Justizminister Guido Wolf warnt vor einer deutlichen Verschärfung, wie sie die Grünen befürworten: „Aus der Gerichtspraxis wurden in den letzten Wochen ganz erhebliche Bedenken gegen die Ausweitung der Regelfahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen vorgebracht“, sagte er. „Es ist äußerst zweifelhaft, dass die Härte der Sanktion in einem Verhältnis zum Verstoß steht. Sanktionen müssen aber verhältnismäßig sein - das schreibt unsere Verfassung vor.“

Rückendeckung bekommen die beiden CDU-Politiker - wenig überraschend - von Bundesminister Scheuer: Er forderte die Grünen auf, sich zu bewegen. Er appellierte aus einer fachlichen Begründung heraus an Lösungswillen, sagte er am Mittwoch in Berlin. Die Begründung für Änderungen sei klar, die einzelnen politischen Farben auch: „Jetzt hoffe ich, dass vor allem eine politische Farbe an dieser Stelle auch zum Lösungswillen kommt und den politischen Wettstreit hinten anstellt.“

Am Donnerstag beraten Bund und Länder auf Ebene der Staatssekretäre, wie es nach dem Formfehler bei der neuen StVO weitergeht. Eine Einigung wurde für diesen Tag aber nicht erwartet.

In der Sache sehen die neuen Regelungen einen Monat Führerscheinentzug vor, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell oder außerorts 26 km/h zu schnell fährt. Zuvor lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

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Erstellt:
19. August 2020, 16:32 Uhr

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