Neue Gespräche über Diesel-Vergleich von VW

dpa Braunschweig/Berlin. Außerhalb des Gerichtssaals gingen Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen in heftigem Streit auseinander. Nun wollen sie aber doch weiter über Entschädigungen für Dieselkunden reden - unter Vermittlung eines erfahrenen Juristen.

VW-Chefjustiziar Manfred Döss. Foto: Marijan Murat/dpa

VW-Chefjustiziar Manfred Döss. Foto: Marijan Murat/dpa

Auf tagelangen Zoff und harsche Vorwürfe folgt die vorsichtige Annäherung: Nach dem Scheitern ihrer Gespräche über einen Vergleich für Dieselkunden verhandeln Volkswagen und Verbraucherschützer jetzt doch vor Gericht weiter.

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig teilte am Donnerstag mit, beide Seiten hätten sich dazu entschlossen. Am OLG liegt bereits die Musterfeststellungsklage mehrerer Hunderttausend Dieselfahrer gegen VW wegen zu hoher Abgaswerte ihrer Fahrzeuge.

„Auf Anraten des Gerichts“ wollten die Streitparteien vor einem sogenannten Güterichter wieder miteinander reden, hieß es. Dieser soll die Gespräche als eine Art Schlichter moderieren. Der Chef des OLG und frühere Staatssekretär im niedersächsischen Justizministerium, Wolfgang Scheibel, übernehme die Aufgabe. Nach Informationen des Norddeutschen Rundfunks trafen sich Vertreter beider Seiten bereits am Donnerstagnachmittag in Braunschweig.

In der vergangenen Woche hatten VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ihre zunächst außergerichtlich geführten Beratungen über einen Vergleich für die mehr als 400.000 Dieselkunden aus dem Musterverfahren abgebrochen und sich dafür gegenseitig die Schuld gegeben.

Sie schoben sich vor allem die Verantwortung dafür zu, den Zeitdruck durch Ultimaten erhöht zu haben - am Ende platzte die eigentlich schon angepeilte Lösung. Volkswagen beschloss daraufhin, den Kunden selbst ein Angebot mit einer Gesamtsumme von rund 830 Millionen Euro zu machen.

Beide Seiten erklärten nun, die Einladung des OLG anzunehmen. In der Sache hielten sie jedoch an ihren jeweiligen Positionen fest. „An der Forderung, dass ein Vergleich fair, transparent und überprüfbar abgewickelt werden muss, hat sich nichts geändert“, betonte der vzbv.

Die Verbraucherschützer hatten etwa Zweifel daran geäußert, dass VW jedem einzelnen Kunden beim angebotenen „Direktvergleich“ eine Zahlung nach eindeutig nachvollziehbaren Kriterien gewähren werde. VW-Chefjustiziar Manfred Döss sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Abwicklung werde selbstverständlich „transparent gestaltet“ und unabhängig kontrolliert. Es gehe dem Unternehmen darum, nun endlich „Frieden mit den Kunden zu machen“. VW kündigte am Donnerstag an, an dem moderierten Gespräch am OLG ebenfalls teilnehmen zu wollen.

Zu der eigenen Offerte hatte Döss gesagt: „Wir wollen schließlich, dass der Kunde das Angebot annimmt, wenn er für sich selbst entschieden hat, dass es das Richtige für ihn ist.“ Das System zur Abwicklung soll ab Ende März stehen. „Wir werden eine IT-Lösung einrichten, bei der der Kunde Kerndaten wie Fahrzeug-Identifikationsnummer und weitere Angaben aus den Zulassungspapieren eingeben kann. Dann wird er ein auf seine persönliche Situation zugeschnittenes Angebot bekommen.“

Termine für die erwarteten Folgeverhandlungen zur Musterklage, die parallel zu den Vergleichsgesprächen am OLG weiterläuft, gab es zunächst noch nicht. In seinem eigenen Angebot an die Dieselkunden will VW die Berechnung der Entschädigungssumme nach dem Kaufdatum des Autos zwischen 2008 und 2015 sowie insgesamt neun verschiedenen Fahrzeugklassen staffeln. Je nach Einzelfall sollen zwischen 1350 und 6257 Euro gezahlt werden.

Der Konflikt um den Abbruch der bilateralen Verhandlungen hatte sich an der Höhe von Honoraren für Anwälte des vzbv entzündet. VW störte sich daran, dass eine pauschale Forderung von 50 Millionen Euro Vergütung nicht näher begründet worden sei.

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Erstellt:
20. Februar 2020, 14:07 Uhr

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