Streit um illegale Ferienwohnungen geht in nächste Instanz

dpa München. In München ist es illegal, seine Wohnung länger an Touristen zu vermieten. Das ist klar geregelt. Weniger klar ist, wie die Behörden an die Adressen der schwarzen Schafe kommen. Ein Gericht könnte der Stadt bald verbieten, dabei die Vermittler in die Pflicht zu nehmen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat dem Antrag des Ferienwohnungsvermittlers Airbnb auf Berufung gegen eine Entscheidung aus dem Dezember zugestimmt, wie bekannt wurde. Foto: Friso Gentsch

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat dem Antrag des Ferienwohnungsvermittlers Airbnb auf Berufung gegen eine Entscheidung aus dem Dezember zugestimmt, wie bekannt wurde. Foto: Friso Gentsch

Im Streit um die Weitergabe personenbezogener Daten wegen illegaler Ferienwohnungen in München zieht Airbnb nun vor das oberste bayerische Verwaltungsgericht.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat dem Antrag des Ferienwohnungsvermittlers auf Berufung gegen eine Entscheidung aus dem Dezember zugestimmt, wie bekannt wurde.

Damals hatte das Verwaltungsgericht München entschieden, dass Airbnb der Stadt die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben müsse. Airbnb begrüßte die jüngste Entscheidung. Das Sozialreferat der Stadt München teilte auf Anfrage mit, dass ihm die Entscheidung vorliege und man das weitere Vorgehen prüfe.

Airbnb hatte Berufung beantragt, der die nächsthöhere Instanz - der VGH Bayern - nun zugestimmt hat. Die Entscheidung fiel bereits in der vergangenen Woche. Das Gericht begründete die Zulassung mit dem „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“.

Der Gesetzgeber beschränke die Übermittlung personenbezogener Daten auf Einzelfälle. Die Stadt München begehre aber „Auskunft auf der Grundlage eines bloßen abstrakten Gefahrenverdachts und damit letztlich "ins Blaue hinein"“, wie es in der Begründung des VGH heißt. Zu Recht werde „eine anlasslose, auf bloße Mutmaßungen gestützte, generelle und flächendeckende Verpflichtung zur Auskunftserteilung“ durch den Passus „im Einzelfall“ im Gesetz ausgeschlossen.

Private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung angeboten werden, gelten in München als zweckentfremdet - die Anbieter begehen eine Ordnungswidrigkeit. Denn der ohnehin knappe Wohnraum soll nicht gewerblich genutzt werden. Die Behörden der bayerischen Landeshauptstadt hatten Airbnb am 1. August 2018 aufgefordert, Daten aller privaten Unterkünfte rauszugeben, die länger als acht Wochen im Zeitraum von Januar 2017 bis einschließlich Juli 2018 als Ferienwohnung angeboten wurden. Dabei geht es um Namen und Adressen der jeweiligen Gastgeber. Dagegen hatte die US-amerikanische Plattform geklagt.

Ob zurecht, soll nun der VGH prüfen. Die Berufungszulassung versteht Airbnb bereits als Teilerfolg. In der ausführlichen Begründung des VGH heißt es unter anderem: „Angesichts des vorstehend Ausgeführten regt der Senat für den weiteren Verfahrensfortgang nachdrücklich an, den streitgegenständlichen Bescheid vom 1. August 2018 ersatzlos aufzuheben“.

Airbnb teilte in einer Stellungnahme am Mittwoch mit: „Die massenhafte Abfrage persönlicher Daten ist nicht mit geltendem Recht vereinbar und ist unter anderem verfassungswidrig.“ Gleichzeitig betonte das Unternehmen, mit der Stadt München zusammenarbeiten zu wollen.

Dieser Fall bezieht sich ausschließlich auf die bayerische Landeshauptstadt.

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Erstellt:
28. August 2019, 15:28 Uhr

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