Streit um Steuerunterlagen: Neue Niederlage für Trump

dpa New York/Washington. Für Donald Trump ist es eine erneute Niederlage vor Gericht. Er soll seine Steuerunterlagen gegenüber dem Parlament offenlegen. Doch er wird wohl nicht klein beigeben: Nun setzt er auf das Oberste Gericht.

Donald Trump mit verschränkten Armen im Weißen Haus. Bisher hat der US-Präsident die Offenlegung seiner Steuerunterlagen abgelehnt. Foto: Evan Vucci/AP/dpa/Archiv

Donald Trump mit verschränkten Armen im Weißen Haus. Bisher hat der US-Präsident die Offenlegung seiner Steuerunterlagen abgelehnt. Foto: Evan Vucci/AP/dpa/Archiv

Die Deutsche Bank muss dem Urteil eines US-Berufungsgerichts zufolge US-Präsident Donald Trumps Steuerunterlagen an Ausschüsse des Repräsentantenhauses übergeben.

Zwei von Demokraten kontrollierte Gremien hatten die Unterlagen zu den Finanzen von Trump und seiner Familie per Strafandrohung im Rahmen ihrer Untersuchung der Geschäfte des Präsidenten angefordert. Das Urteil des Bezirksgerichts in New York vom Dienstag, das die Deutsche Bank und die US-Bank Capital One zur Herausgabe von Unterlagen zwingt, stellte einen Sieg für die Demokraten dar - Trumps Anwälte können aber binnen einer Woche erneut Berufung einlegen.

Die Aufgabe der Ausschüsse, ihre verfassungsgemäß vorgesehene Funktion auszuüben, „ist von wesentlich wichtigerem öffentlichen Interesse“ als der Nachteil, der Trump durch eine Offenlegung seiner privaten Finanzinformationen entstehen könnte, erklärte das Gericht.

Bereits im Mai hatte ein Gericht in New York die Deutsche Bank als Trumps Hausbank zur Herausgabe der Unterlagen an den Kongress verurteilt. Die Anwälte des Präsidenten gingen jedoch in Berufung. Derzeit gibt es verschiedene Gerichtsverfahren, die auf eine Herausgabe von Trumps Finanzinformationen abzielen.

Trumps Anwälte argumentierten, dass die Forderungen nach einer Vorlage seiner Finanzinformationen nicht gerechtfertigt seien und lediglich von politischen Absichten motiviert seien. Die Demokraten im Repräsentantenhaus hingegen fordern die Herausgabe unter anderem, um Trumps Finanzen auf mögliche Interessenskonflikte prüfen zu können. Die Deutsche Bank vertritt in der Frage seit längerem die Linie, alle legitimen Anforderungen zu erfüllen und auf entsprechende Anforderungen zu reagieren. Es gilt jedoch als wahrscheinlich, dass der Streit um die Herausgabe der Unterlagen letztlich erst vor dem Obersten Gericht, dem Supreme Court, entschieden werden könnte.

In einem anderen Verfahren hatte der Supreme Court vergangene Woche die Herausgabe von Trumps Steuerunterlagen per einstweiliger Verfügung blockiert, um dem Gericht Zeit zu geben, die Sachlage inhaltlich zu prüfen. Der Kontrollausschuss des Repräsentantenhauses hatte die Unterlagen von Trumps Buchhalterfirma über einen Zeitraum von acht Jahren unter Strafandrohung angefordert, also mit einer sogenannten Subpoena. Anfang November urteilte ein Berufungsgericht in Washington, die Subpoena habe Bestand.

Beim Supreme Court ist außerdem ein weiterer Antrag anhängig, mit dem Trump die Herausgabe seiner Steuerunterlagen an die New Yorker Staatsanwaltschaft verhindern will. Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls Steuerunterlagen von Trump und seinen Firmen über einen Zeitraum von acht Jahren per Subpoena angefordert.

Die Herausgabe von Finanz- und Steuerunterlagen hoher Amtsträger hat in den USA eine lange Tradition. Präsidentschaftskandidaten veröffentlichen diese üblicherweise bereits im Wahlkampf. Trump hat dies jedoch stets abgelehnt. Er argumentierte wiederholt, er könne seine Steuerunterlagen nicht veröffentlichen, weil diese Gegenstand einer Steuerprüfung seien. Dieses Argument halten Experten jedoch für nicht stichhaltig. Bei seinen Kritikern befeuert dies den Verdacht, dass der frühere Geschäftsmann etwas zu verbergen hat.

Zum Artikel

Erstellt:
3. Dezember 2019, 18:41 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen