Streit um Weihnachtsgeld für Gebäudereiniger

dpa Dreieich. In der größten deutschen Handwerksbranche Gebäudereinigung streiten sich die Tarifpartner um den Rahmenvertrag. Im Fokus stehen ein mögliches Weihnachtsgeld und die Zuschläge für Mehrarbeit.

Im deutschen Gebäudereiniger-Handwerk nehmen die Verhandlungsparteien einen neuen Anlauf, um den Tarifkonflikt beizulegen. Foto: Sebastian Kahnert

Im deutschen Gebäudereiniger-Handwerk nehmen die Verhandlungsparteien einen neuen Anlauf, um den Tarifkonflikt beizulegen. Foto: Sebastian Kahnert

Bei den wiederaufgenommenen Tarifverhandlungen für die rund 650.000 Gebäudereiniger in Deutschland haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt. Entgegen der Forderung der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt zeigten sie sich aber nicht bereit, über ein Weihnachtsgeld zu sprechen.

Stattdessen boten sie mehr Urlaub, einen Zuschlag für Industriereiniger, eine höhere Eingruppierung von Gesellen sowie eine neue Regelung zu Überstunden an. Eine Einigung zeichnete sich aber nicht ab.

„Die Forderung nach einem 13. Monatsgehalt ist kein Thema für diese Rahmentarif-Verhandlungen“, teilte der Verhandlungsführer des Bundesinnungsverbands, Christian Kloevekorn, zum Auftakt der Runde am Donnerstag in Dreieich bei Frankfurt mit. Darüber könne man im kommenden Jahr bei den Lohntarifverhandlungen sprechen. Der aktuelle Lohntarifvertrag laufe noch bis Ende 2020. „Mit Lohnsteigerungen von fast 20 Prozent sind gerade die Unternehmen in Ostdeutschland weit an ihre Schmerzgrenze gegangen“, erklärte Kloevekorn.

Die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) drohte für den Fall einer Nichtregelung des Weihnachtsgeldes erneut mit Warnstreiks. Rund 100 Beschäftigte hatten am Mittag vor dem Tagungshotel demonstriert. „Das Weihnachtsgeld ist für uns eine elementare Forderung“, sagte ein Sprecher der Gewerkschaft. Es werde auch in anderen Branchen in den Rahmentarifverträgen geregelt. Die Beratungen wuren am Abend unterbrochen und sollen am 30. September fortgesetzt werden.

Der Rahmentarifvertrag war im April von den Arbeitgebern gekündigt worden, weil sie Teilzeitkräften weiterhin keine Überstundenzuschläge zahlen wollen. Genau dies hatte das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil entschieden. Nun schlägt der Bundesinnungsverband vor, erst nach der achten Arbeitsstunde am Tag Zuschläge zu zahlen. „Auch das schließt die Teilzeitkräfte von den Zuschlägen aus. Und das geht so gar nicht“, sagte dazu die IG-BAU-Verhandlungsführerin Ulrike Laux.

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Erstellt:
15. August 2019, 18:53 Uhr

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