Streit ums Stadion: Gericht gibt KSC in drei Punkten Recht

dpa/lsw Karlsruhe. Im Streit um den Neubau des Wildparkstadions hat der Karlsruher SC in drei von vier Punkten Recht bekommen. Nach dem neu aufgeflammten Zwist mit der Stadt Karlsruhe urteilte das Landgericht am Freitag unter anderem, dass der Fußball-Zweitligist einen Einblick in den Bauvertrag mit dem Totalunternehmer erhalten muss. „Das Gericht hat festgestellt, dass der KSC einen umfassenden Informationsanspruch hat“, sagte der zufriedene KSC-Präsident Ingo Wellenreuther.

Blick auf die Gegentribüne die derzeit wegen des Stadionneubaus abgerissen wird. Foto: Uli Deck/Archivbild

Blick auf die Gegentribüne die derzeit wegen des Stadionneubaus abgerissen wird. Foto: Uli Deck/Archivbild

Der KSC hatte moniert, dass er ohne Kenntnis über die Leistungspflichten des Totalunternehmers dessen Angebote über sogenannte Zusatzleistungen nicht seriös prüfen könne. Dabei geht es um bauliche Sonderwünsche des KSC. Der Stadt wurde untersagt, im Zuge des Abschlusses solcher Sonderleistungen Bedingungen an den KSC zu stellen. Der KSC bezahle diese Leistungen ja auch, sagte Wellenreuther.

Zudem darf die Stadt laut Richterin Karin Mauch keine Planung von Kiosken im Umlaufbereich des Stadions durchsetzen, die der des KSC widerspricht. Der KSC-Antrag auf Beseitigung von tragenden Säulen im VIP-Bereich ging dagegen als einziger nicht durch. Wellenreuther zog dennoch ein positives Fazit des Urteils.

„Wir sind in der Summe sehr zufrieden“, sagte er. „Aber wir bedauern es zutiefst, dass es überhaupt notwendig wurde, vor Gericht zu gehen.“ Ob die Stadt in Berufung gehen wird, ist noch offen.

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Erstellt:
27. September 2019, 16:18 Uhr

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