Streit zwischen Braut und Bräutigam artet aus

Schwierige Wahrheitsfindung in einer Körperverletzungssache – 30-jähriger Angeklagter zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG/MURRHARDT. So ganz ernst nimmt er die Verhandlung nicht. Weit zurückgelehnt sitzt der 30-jährige Murrhardter auf seinem Stuhl. Der linke Arm ruht auf der Lehne des Nachbarstuhls und stützt den leicht zur Seite geneigten Kopf. Die Finger der rechten Hand trommeln oft unruhig auf die Tischplatte. Zwischendurch fährt unaufgefordert der Richter in die Parade. Dieser muss sich mit einem heftigen Schlag auf den Tisch Respekt verschaffen. Aber der Beschuldigte hat sich die Sache selbst eingebrockt. Er hat dem gegen ihn ergangenen Strafbefehl widersprochen. So kommt es zur Verhandlung wegen Körperverletzung vor dem Backnanger Amtsgericht.

An einem Abend im April dieses Jahres waren der Angeklagte, seine Braut, sein Bruder und seine Mutter bei einem Geburtstag gewesen. Auf der Heimfahrt kam es aus unbekanntem Anlass zum Streit zwischen Braut und Bräutigam. Am Haus der Auserwählten angekommen, verlässt diese als Erste den Wagen und flüchtet in eine andere Wohnung des Hauses. Sie wollte, um Abstand zu der Streitsache zu bekommen, eine Weile bleiben und mit der Bekannten reden. An der geschlossenen Wohnungstür machte sich freilich die Begleitmannschaft der 22-jährigen Braut (mittlerweile Ehefrau) durch Klopfen bemerkbar. Das wiederum rief den Lebensgefährten der Wohnungsbesitzerin auf den Plan. Der wollte nämlich gerade ein Entspannungsbad nehmen und fühlte sich in diesem seinem Vorhaben gestört. Nachdem sein Ruf nach Ruhe wirkungslos verhallt war, zog er sich was über und wollte der Störung auf den Grund gehen.

So weit, so gut. Von diesem Punkt des Vorfalls an gingen die Schilderungen der Beteiligten auseinander. War die Mutter des Angeklagten in die Wohnung gelassen worden, damit diese schlichtend auf ihre künftige Schwiegertochter einwirken möge? Zumindest hat dann diese nach dem lautstarken Einschreiten des Lebensgefährten der Wohnungsbesitzerin, so die eine Version, die Wohnung wieder verlassen. Und genau diesen Augenblick, dass sich die Tür auftat, nutzte der Angeklagte, um selbst einzutreten und seine Braut herauszuholen. Das wollte scheinbar der Lebensgefährte verhindern. Doch mit einem Schlag ins Gesicht hatte der Angeklagte diesen aus dem Weg geräumt. Zusammen mit seiner Künftigen und Entourage verließ er den Ort des Geschehens. Zusammen mit seinem Bruder sei er, zur Verdauung des Vorfalls, noch etwas trinken gegangen. In der Zwischenzeit war aber die Polizei gerufen worden. Diese nahm die Sache auf. Der Geschlagene erstattete Strafanzeige.

Der Angeklagte aber bestritt alles. Geschlagen? Ach wo! Wohl gesteht er die aufgeheizte Stimmung auf dem Heimweg vom Geburtstag seiner Nichte ein. Aber keine Tätlichkeit. Sei auch nicht möglich gewesen. Denn Mutter und Bruder seien neben ihm gestanden, ja, der Bruder habe ihn schützend umarmt. Oder doch besser festgehalten, dass er keine Dummheit begehe? Egal. Er bleibt dabei. Da war nichts. Und alles habe sich im Türbereich der Wohnung abgespielt. Woher dann der Geschädigte eine rote Nase habe, will der Richter wissen.

Bis in den Wortlaut stimmen

die Aussagen der Zeugen überein

Die von der Polizei aufgenommenen Fotos weisen dies deutlich aus. Das wisse er nicht, gibt der Angeklagte an. Vielleicht hat er sich selbst geschlagen. Die Ehefrau, die Mutter und der Bruder springen dem Angeklagten zur Seite. Die Wohnung hätten sie nicht betreten. Und auch von einem Schlag gegen den Geschädigten nichts gesehen. Bis in den Wortlaut, so wird der Richter später in der Urteilsbegründung sagen, stimmen die Aussagen der vier überein.

Fast zwei Stunden hat die Vernehmung der Zeugen in Anspruch genommen. Die Schüler einer 8. Klasse der Mörikeschule haben geduldig zugehört. Hat der Angeklagte nun geschlagen oder nicht? Unter den Schülern gehen die Meinungen auseinander.

Die junge Staatsanwältin ist da eindeutig in ihrem Plädoyer: Der Angeklagte war’s. Erschwerend kommen für die Anklageführerin die fünf Vorstrafen des Beschuldigten hinzu. Keine Harmlosigkeiten sind es gewesen, die er sich geleistet hat: schwerer Raub, räuberischer Diebstahl, Körperverletzung, Freiheitsberaubung. Außerdem ist ihr das Verhalten des Angeklagten während der Verhandlung sauer aufgestoßen. „Sie haben den Ernst der Lage nicht erfasst“, sagt sie an den Angeklagten gewandt.

Das ihm erteilte letzte Wort nutzt der Beschuldigte, um der Staatsanwältin heftig zu widersprechen. Nach kurzer Beratungspause das Urteil. Verurteilung zu 1200 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung. Bei der richterlichen Würdigung des Geschehens seien die Zeugenaussagen von zentraler Bedeutung. Die Einlassungen des Angeklagten samt denen seiner Ehefrau, seiner Mutter und seines Bruders hätten doch stark nach Absprache geklungen. Die Aussagen der Gegenseite hätten hingegen keine Belastungstendenz oder gar Eigeninteresse erkennen lassen. Kleine Details hätten sie glaubhafter erscheinen lassen. Wütend verließ der Verurteilte den Sitzungssaal.

Zum Artikel

Erstellt:
30. November 2018, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Lesen Sie jetzt!
Schockanrufe und Cyberkriminalität nehmen stetig zu. Zur Prävention bemüht sich die Polizei um Aufklärungsarbeit bei der Bevölkerung. Die Schwierigkeit dabei: Die Täter ändern ihre Maschen ständig. Archivfoto: Tobias Sellmaier
Top

Stadt & Kreis

Cyberkriminalität und Gewalt nehmen im Raum Backnang zu

Die Kriminalitätsstatistik des Polizeipräsidiums Aalen verzeichnet für 2023 steigende Fallzahlen in fast allen Bereichen. Teilweise sei dies eine Normalisierung gegenüber den Pandemiejahren, doch Polizeipräsident Reiner Möller sieht auch Anzeichen von Verrohung in der Gesellschaft.