Strengere Regeln gegen falsche Corona-Impfnachweise geplant

dpa Berlin. In der Corona-Krise hoffen viele auf mehr Möglichkeiten im Alltag. Und dafür werden Impfpässe immer begehrter - ob auf Papier oder bald digital. Neue Strafen und Vorgaben sollen Betrügereien erschweren.

Angesichts zunehmender Corona-Lockerungen sollen strengere Regeln gegen Missbrauch von Impfpässen und Testnachweisen kommen. Foto: Christopher Neundorf/dpa

Angesichts zunehmender Corona-Lockerungen sollen strengere Regeln gegen Missbrauch von Impfpässen und Testnachweisen kommen. Foto: Christopher Neundorf/dpa

Angesichts zunehmender Corona-Lockerungen sollen strengere Regeln gegen Missbrauch von Impfpässen und Testnachweisen kommen. Für das Nutzen und Ausstellen falscher Dokumente sollen nach Gesetzesplänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) künftig Haft- oder Geldstrafen drohen.

Beim nachträglichen Ausstellen digitaler Impfnachweise sollen Ärzte und Apotheker unter anderem Ausweise überprüfen müssen - dies soll in der Regel auch nur in der näheren Umgebung des Impfortes möglich sein. Die Neuregelungen soll der Bundestag voraussichtlich an diesem Donnerstag beschließen. Bund und Länder planen für den 27. Mai auch einen erneuten „Impfgipfel“.

Bei der Rücknahme von Alltagsbeschränkungen kommt es zusehends auf Nachweise an, dass man vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet ist - etwa beim Einkaufen, Freizeitaktivitäten oder Reisen. „Fälschungen sind kein Kavaliersdelikt“, sagte Spahn den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). Geahndet werden sollten nun auch Falschangaben aus Gefälligkeit. Das sorge für mehr Gerechtigkeit und besseren Schutz. „Nur wer wirklich geimpft, genesen oder negativ getestet ist, kann andere kaum noch infizieren.“

Konkret soll das Nutzen falscher Impf-, Test- und Genesenen-Dokumente mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden - das Eintragen falscher Angaben mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe. Dies solle „Strafbarkeitslücken“ schließen, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. In diesem Zusammenhang ist etwa Urkundenfälschung bereits strafbar. Die Neuregelungen sollen nun noch ins laufende parlamentarische Verfahren zu Änderungen des Infektionsschutzgesetzes eingefügt werden.

Festgelegt werden sollen auch Sicherheitsvorkehrungen beim Ausstellen der in der EU geplanten zusätzlichen digitalen Impfnachweise. In der Regel sollen Ärzte sie demnach gleich nach der Impfung erstellen können. Nachträglich dürfen es Ärzte und Apotheken. Sie müssen sich dann aber den Impfpass und einen anderen Ausweis vorlegen lassen und auf drohende Konsequenzen hinweisen. „Entsteht der Verdacht, dass eine unrichtige oder gefälschte Impfdokumentation vorgelegt wird, ist die Ausstellung zwingend zu unterlassen“, heißt es zur Erläuterung.

In der Regel sollen nachträgliche digitale Nachweise auch nur „in räumlicher Nähe“ zum Impf-Ort ausgestellt werden können - also etwa in derselben Gemeinde, demselben Landkreis oder umliegenden Kommunen. Das soll gewährleisten, dass die Form der Nachweise oder die jeweiligen Aussteller bekannt sind. Es sollen aber Ausnahmen möglich sein, etwa bei Wohnsitzwechseln.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigte sich angesichts steigender Impfzahlen optimistisch, mahnte aber zugleich zur Vorsicht beim Kampf gegen die Pandemie. Man sei auf einem guten und hoffnungsfrohen Weg, habe aber „noch nicht das rettende Ufer erreicht“, sagte sie nach Informationen von Teilnehmern in Beratungen der Unionsfraktion. Öffnungsschritte sollten gut durchdacht werden. Zwar funktionierten die Impfstoffe, sagte die Kanzlerin demnach. Je aggressiver aber eine neue Virus-Variante sei, desto mehr Menschen müssten geimpft sein, um eine Herdenimmunität zu bekommen. Ein Unruheherd sei die indische Virus-Variante, die sich schneller ausbreite als die britische.

Am 27. Mai wollen Merkel und die Ministerpräsidenten erneut bei einem „Impfgipfel“ beraten. Dabei soll es um Impfungen von Kindern, Berufsschülern und Studenten gehen. Thema sollen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur auch der digitale Impfnachweis sowie die Impflogistik im Sommer sein. Ab 7. Juni soll nach einem Beschluss von Bund und Ländern die noch geltende Priorisierung mit einer festen Impf-Reihenfolge enden. Dann können sich alle um Termine bemühen, auch wenn die Impfungen dann noch den Sommer über laufen sollen.

Kinder zwischen 6 und 16 Jahren sollen als Schutz in der Pandemie künftig auch OP-Masken tragen können - statt bisher vorgeschriebener spezieller FFP2-Masken. Das sieht eine von Spahn vorgesehene weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, über die zuerst die „Bild“-Zeitung (Mittwoch) berichtete. „Masken müssen sitzen, damit sie schützen“, sagte der Minister. „Da es für Kinder und Jugendliche kaum passende FFP2-Masken gibt, streichen wir für sie im Bundesgesetz die entsprechende Pflicht.“ OP-Masken gebe es in passender Größe, auch sie verhinderten Infektionen.

Konkret geht es um bundeseinheitliche Vorgaben zur Maskenpflicht, die mit dem Gesetz zur „Bundesnotbremse“ eingeführt worden sind - etwa in Bussen und Bahnen, bei Friseurbesuchen oder medizinischen Terminen. Generelle Ausnahmen von dieser Maskenpflicht gibt es unter anderem für Kinder unter sechs Jahren. Daneben gibt es auch Masken-Regelungen der Länder.

© dpa-infocom, dpa:210518-99-649201/2

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Erstellt:
18. Mai 2021, 17:53 Uhr

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