Streuobst suchen und finden

Der Verein Schwäbisches Mostviertel hat einen Online-Marktplatz eingerichtet – Häufige Probleme mit Mundraub

Viele Menschen würden gerne Obst ernten, haben aber kein Gartengrundstück. Andere besitzen Streuobstwiesen, sind aber mit deren Ernte überfordert. Diese zwei Parteien will der Verein Schwäbisches Mostviertel nun auf einem Online-Marktplatz zusammenbringen. Zudem soll damit das Problem mit dem Mundraub verringert werden.

Wenn Äpfel auf dem Boden liegen, gingen viele Menschen davon aus, dass die Besitzer das Obst nicht holen, erzählt Claudia Schimke. Das sei aber meistens nicht richtig. Foto: A. Becher

© Pressefotografie Alexander Beche

Wenn Äpfel auf dem Boden liegen, gingen viele Menschen davon aus, dass die Besitzer das Obst nicht holen, erzählt Claudia Schimke. Das sei aber meistens nicht richtig. Foto: A. Becher

Von Lorena Greppo

BACKNANG. Wenn im Spätsommer die Obstbäume am Wegesrand voller reifer Früchte hängen, ist das für viele wohl verlockend. Zahlreiche Stücklesbesitzer haben die Erfahrung gemacht, dass Fremde unerlaubt ihr Obst und Gemüse gepflückt haben. „Es wird viel gestohlen, teilweise auch im großen Umfang“, erzählt Claudia Schimke, die Geschäftsführerin des Vereins Schwäbisches Mostviertel. Zum Teil geschehe dies aus Unkenntnis. Quitten etwa müssten lange am Baum bleiben, bevor sie richtig reif sind. Da gingen offenbar viele Leute davon aus, dass der Besitzer das Obst nicht hole und ernten es – „bevor es verkommt“. „In aller Regel gehört das Obst aber jemandem“, sagt Schimke. Und Mundraub ist schließlich kein Kavaliersdelikt, sondern Diebstahl. Dennoch: Das Unrechtsbewusstsein sei bei vielen Obstdieben nicht besonders stark ausgeprägt. Im Verein habe man darüber nachgedacht, spezielle Banderolen für Bäume anzubringen, an denen Passanten sich bedienen dürfen. Andere Vereine erproben dies auch, das Netzwerk Streuobst Filderstadt hat in diesem Jahr beispielsweise gelbe Bänder angebracht. Damit sollen die Bürger für das Problem sensibilisiert werden. „Wenn es eine legale Möglichkeit gibt, Obst zu pflücken, wird vielleicht weniger gestohlen“, hofft auch Schimke.

Bisher wird das neue Angebot

nur spärlich wahrgenommen

Das Schwäbische Mostviertel will jenen, die keine eigene Streuobstwiese haben, deshalb ein Werkzeug an die Hand geben, wie sie mit der Erlaubnis des Besitzers auf fremden Grundstücken ernten dürfen. Statt einer Banderole wird hier auf ein Netzwerk gesetzt. Im vergangenen Jahr ist der Internetauftritt des Vereins fertig geworden, dort ist auch ein Online-Marktplatz zu finden. Hier können Kommunen, Vereine, Betriebe oder auch Privatpersonen kostenlos ein Inserat mit ihrem Gesuch oder Angebot einstellen – alles rund um die Streuobstwiesen der Region soll hier zu finden sein. Noch wird diese Plattform allerdings nicht besonders gut angenommen. Wahrscheinlich ist sie noch nicht bekannt genug, mutmaßt Claudia Schimke. Die Stücklesbesitzer seien oft auch älter und daher vielleicht nicht sehr internetaffin.

Schimke hofft, dass das Ganze durch die Kooperation mit den Kommunen ins Rollen kommt. Beispielsweise hat die Gemeinde Weissach im Tal bereits ihre Maschinenstation inseriert, wo sich die Bürger Apfelauflesemaschinen, Rasenmäher oder eine Motorsäge ausleihen können. Patrizia Rall von der Gemeinde Allmersbach im Tal versichert zudem: „Wir sind gerade dabei, unsere Obstbäume einzupflegen.“ Manche Wiesen habe die Gemeinde verpachtet, dort dürfen die Bürger ohne Erlaubnis der Pächter nicht pflücken gehen. Andere gemeindeeigene Grundstücke seien bisher der Natur überlassen gewesen. „Es sind in den vergangenen Jahren schon Leute auf uns zugekommen und haben von sich aus gefragt, ob sie dort etwas ernten dürfen“, erzählt Rall. Vielen gehe es auch darum, zu wissen, wo ihr Obst herkommt. In dieser Saison wolle man also den Online-Marktplatz testen. Den Bürgern würde eine Wegbeschreibung zu den Obstbäumen dazugeliefert. „Wir sind gespannt auf die Resonanz“, sagt sie.

Nicht alle Kommunen bieten ihre Obstbäume zum kostenlosen Ernten an. In Aspach, lässt die Verwaltung wissen, sind die gemeindeeigenen Grundstücke allesamt verpachtet. In Backnang gibt es laut Pressesprecher Hannes Östreich zwar vereinzelt kleinere Bestände, die nicht verpachtet sind. Beispielsweise stehen auf Spielplätzen vereinzelte Obstbäume. Deren Ernte werde aber von der Stadt koordiniert. „Heinz Kurz, der ehemalige Teilortsanwalt vom Seehof, managt das seit Jahren“, so Östreich. Die Bürger könnten sich bei ihm melden, wenn sie an einer bestimmten Stelle etwas pflücken wollen, für ein kleines Entgelt sei dies dann möglich. Theoretisch könne da jeder mitmachen, aber „einfach abernten geht nicht“, macht der Pressesprecher klar. Den Online-Marktplatz des Schwäbischen Mostviertels sieht er als „interessante Geschichte, wenn wir das Obst nicht loswerden“. Das sei aber bisher noch nie der Fall gewesen. „Insofern hat die Beteiligung daran für uns keine Priorität.“ Schließlich sei es ja auch ein Aufwand, jeden kleinen Bestand einzupflegen.

Die Gemeinde Auenwald hat in der Vergangenheit selbst eine Streuobst- und Grundstückspflegebörse organisiert, in der über Jahre hinweg ein Austausch koordiniert wurde. „Es gab immer zwischen fünf und zehn Personen, die sich bei uns gemeldet haben, weil sie ihr Stückle nicht mehr allein pflegen konnten“, erzählt Yvonne Bader von der Gemeindeverwaltung. Oftmals habe es sich um ältere Menschen gehandelt, die die Arbeit auf ihrem Grundstück nicht mehr allein bewältigen können. Dabei sei es nicht allein um das Auflesen von Obst gegangen, auch würden Dienstleistungen wie das Rasenmähen von anderen übernommen. Ungefähr so viele Interessenten wie Angebote habe es dann jeweils auch gegeben. Mit der Zeit habe sich das Verhältnis allerdings ein wenig gewandelt. „Mehr Leute haben nachgefragt, ob sie irgendwo Obst auflesen dürfen“, erzählt Bader. Auch die gemeindeeigenen Grundstücke mit Obstbäumen habe man bisher für ein kleines Entgelt zum Ernten angeboten, sofern sie nicht verpachtet wurden. Dass dies alles nun auf dem Online-Marktplatz des Schwäbischen Mostviertels gebündelt werden kann, findet Yvonne Bader gut. „Da gehört das auch hin.“

Inserate werden vor
der Freigabe geprüft

Claudia Schimke versichert: Das inserieren auf dem Online-Marktplatz sei ganz einfach, zudem auch kostenlos. Auf der Internetseite des Vereins könne man unter der Rubrik „Marktplatz“ ein Angebot oder Gesuch eintragen. Jedes Inserat wird vom Verein zuerst geprüft und dann erst freigeschaltet. Es ist dann für ein bis drei Monate auf der Mostviertel-Börse sichtbar. Es gehe auch nicht nur um Obst und Gemüse, sondern um alles, was mit den Streuobstwiesen der Region zu tun hat, erklärt Schimke. Oft suchen beispielsweise weiterverarbeitende Betriebe, die Likör oder Ähnliches herstellen, ganz bestimmte Obstsorten. Im besten Fall könnten auch dafür Kontakte geknüpft werden. „Es ist eine gute Sache, wenn in dieser Hinsicht mehr Austausch und Vernetzung stattfindet“, sagt die Geschäftsführerin des Schwäbischen Mostviertels. Das sei auch ein großer Vorteil gegenüber vielen anderen Portalen, wie etwa der Plattform mundraub.org. Denn auch dort können sich Erntewillige über Möglichkeiten zum legalen Pflücken informieren. Wer die Inserate aber eingestellt hat, sei schwer nachzuprüfen, erklärt Schimke. „Das sehe ich kritisch.“ Schon der Name des Portals hinterlasse ein Geschmäckle. Ergänzend zum Online-Marktplatz des Schwäbischen Mostviertels kann diese Plattform aber insofern fungieren, dass sie nicht auf Streuobstwiesen begrenzt ist, sondern manche Nutzer auch auf gute Stellen zum Sammeln von Bärlauch oder Waldmeister hinweisen. Da kann sich dann auch keiner über Mundraub beschweren.

www.schwaebisches-mostviertel.de

Mundraub ist Diebstahl Info Den Tatbestand des „Mundraubs“ gibt es eigentlich gar nicht mehr. Seit 1975 fällt das Pflücken und Verzehren von Obst auf fremdem Grundstück unter die Kategorie Diebstahl, oftmals kommt außerdem Hausfriedensbruch hinzu – nämlich dann, wenn man für das Pflücken unerlaubt ein Privatgrundstück betritt. Meistens handelt es sich beim unerlaubten Pflücken von Obst um Gemüse um so kleine Wertbeträge, dass die Justiz nur auf eine Anzeige hin tätig wird. Claudia Schimke, Geschäftsführerin des Vereins Schwäbisches Mostviertel, hat zudem das Gefühl, dass viele das Pflücken auf fremdem Grundstück gar nicht als Unrecht empfinden. „Selbst wenn man sie auf frischer Tat ertappt, zeigen die meisten keine Scham“, sagt sie. Nicht verboten ist hingegen das Pflücken von wildem Obst am Wegesrand oder im Wald. Hier greift das Bundesnaturschutzgesetz, das das Sammeln „in geringen Mengen“ ausdrücklich erlaubt. Es umfasst beispielsweise auch Pilze oder Kräuter. Zu beachten ist dabei allerdings, ob eine Pflanze unter Naturschutz steht – sie darf nicht gepflückt werden.

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Erstellt:
29. August 2018, 06:00 Uhr

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