Strobl: Antisemitische Straftaten nicht automatisch „rechts“

dpa/lsw Stuttgart. Antisemitismus ist laut Innenministerium kein rein rechtsextremes Problem. Die polizeiliche Erfassung wurde im Südwesten schon entsprechend verfeinert. Jetzt will der Innenminister auch andere Bundesländer davon überzeugen.

Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg. Foto: Felix Kästle/dpa/Archivbild

Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg. Foto: Felix Kästle/dpa/Archivbild

Innenminister Thomas Strobl (CDU) will auch andere Bundesländer davon überzeugen, „fremdenfeindliche sowie antisemitische Straftaten“ nicht automatisch rechtsextremen Tätern zuzuordnen. Lägen keine Hinweise auf die Motivation der Täter vor, sollte die Straftat in dem Bereich „nicht zuzuordnen“ polizeilich erfasst werden, sagte er am Donnerstag. Zuvor hatte die „Stuttgarter Zeitung“ darüber berichtet. In Baden-Württemberg ist das bereits seit Anfang des Jahres der Fall. Strobl sagte, er wolle sich bei der Innenministerkonferenz in Lübeck dafür einsetzen, dass die Praxis bundesweit angewandt wird. Das soll eine verlässliche Datenbasis zur Prävention und Repression liefern.

2017 seien in Baden-Württemberg rund zehn Prozent der Fälle dem Bereich „politisch motivierte Kriminalität (PMK) „rechts““ zugeordnet worden, obwohl es nicht genügend Hinweise auf eine politisch rechte Motivation gab. Laut einem Ministeriumssprecher war das etwa bei persönlichen Anfeindungen der Fall, bei der antisemitische Äußerungen fielen, der Täter aber nicht eindeutig rechtsextrem einzuordnen war.

Laut Innenministerium sind antisemitische Straftaten nicht allein ein rechtsextremes Thema. Von 2014 bis 2018 gab es in Baden-Württemberg jährlich zwischen 95 und 166 antisemitische Straftaten. 90 Prozent davon wurden „rechts“ eingeordnet, 8,2 Prozent wurden einer „ausländischen“ oder „religiösen Ideologie“ zugeordnet, 1,8 Prozent waren „nicht zuzuordnen“. Antisemitische Straftaten aus dem Bereich „links“ gab es nicht. Und auch mit der neuen Praxis blieb der Anteil rechter Straftaten hoch: 41 der im ersten Halbjahr 2019 erfassten 46 antisemitischen Straftaten - also rund 89 Prozent - wurden als „rechts“ eingestuft, die übrigen fünf als „nicht zuzuordnen“.

Zum Artikel

Erstellt:
5. Dezember 2019, 16:37 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen