Strobl: Große Bereitschaft zur Aufnahme Ortskräfte

dpa Berlin/Stuttgart. Die Bundesländer wollen den Bund nach Angaben des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Thomas Strobl (CDU), bei der Aufnahme afghanischer Ortskräfte unterstützen. „In den Ländern gibt es die große Bereitschaft, sich dieser Menschen dann anzunehmen“, sagte der baden-württembergische Ressortchef der Deutschen Presse-Agentur in Berlin auf Anfrage. Auch die deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger müssten nun schnellstens aus Afghanistan evakuiert werden. Hier gebe es Konsens mit dem Bund, was die aktuelle Lage in Afghanistan betreffe.

Ein Transportflugzeug zur Evakuierung deutscher Staatsbürger und afghanischer Ortskräfte aus Kabul hebt ab. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Symbolbild

Ein Transportflugzeug zur Evakuierung deutscher Staatsbürger und afghanischer Ortskräfte aus Kabul hebt ab. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Symbolbild

Ähnlich äußerte sich auch das Bundesinnenministerium. Man sei sich innerhalb der Innenministerkonferenz einig, „weiterhin Ortskräfte, deren Familienangehörige sowie besonders gefährdete Personengruppen aus Afghanistan schnellstmöglich nach Deutschland in Sicherheit zu bringen“. Grundlage sei eine Regelung im Aufenthaltsgesetz, die eine Aufnahme „zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ vorsieht. Dies solle „in einem individuellen, vereinfachten und unbürokratischen Verfahren“ erfolgen. Danach sollten die Menschen auf die Bundesländer aufgeteilt werden.

Der Bund habe am Donnerstag in einer Sondersitzung der Innenminister zugesagt, sich um die Ortskräfte und die besonders gefährdeten Personen zu kümmern, erklärte Strobl. Man habe „die moralische und humanitäre Pflicht, denen zu helfen, die uns vor Ort in Afghanistan geholfen haben“. Seit 2013 werde Deutschland seiner Verantwortung gegenüber den afghanischen Ortskräften gerecht. Seither seien mehr als 4000 Ortskräfte und Familienangehörige aufgenommen worden.

Nach der zweiten Sonder-Innenministerkonferenz zu Afghanistan sagte Strobl den Ortskräften und ihren Angehörigen eine humanitäre Aufnahme in Deutschland gemäß Aufenthaltsgesetz in einem individuellen, vereinfachten und unbürokratischen Verfahren zu.

© dpa-infocom, dpa:210819-99-900434/3

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Erstellt:
19. August 2021, 18:46 Uhr

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