Nach möglicher Polizeigewalt dauern Ermittlungen an

dpa/lsw Pforzheim. Die Bilder sind nicht schön: Ein Polizist kniet auf einem Mann, schlägt ihm ins Gesicht. Der Einsatz in Pforzheim hat Empörung ausgelöst. Aber ist es ein Einzelfall oder Alltag?

Aussenaufnahme des Pfälzer Platz in Pforzheim. Foto: Uli Deck/dpa

Aussenaufnahme des Pfälzer Platz in Pforzheim. Foto: Uli Deck/dpa

Nach dem mutmaßlichen Fall von Polizeigewalt bei einem Einsatz in Pforzheim rechnet die Staatsanwaltschaft nicht allzu schnell mit Ermittlungsergebnissen. Bis zum Abschluss der Arbeiten könnten durchaus mehrere Wochen vergehen, sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag. Sie hatte am Montag ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Körperverletzung im Amt eingeleitet.

Nach Zahlen des Innenministeriums werden diese oft eingestellt. Dennoch sei es wichtig, dass solche Fälle so oft wie möglich öffentlich werden, sagte der Karlsruher Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah, der mehrfach schon Opfer von Polizeigewalt vertreten hat.

Hintergrund ist ein Einsatz am Samstag, bei dem Beamte einen betrunkenen und aggressiven 25-Jährigen in Gewahrsam nehmen wollten. Davon kursieren Videoaufnahmen, die unter anderem einen Polizisten zeigen, der den am Boden liegenden und fixierten Mann schlägt.

Schneider-Addae-Mensah bezeichnete es als Vorteil, wenn es solche Mitschnitte gebe. „Nur dann dringt das ja an die Öffentlichkeit.“ Nach seiner Einschätzung gibt es zahlreiche solcher Fälle, es sei das „traurige übliche Vorgehen“ der Beamten. Die Dunkelziffer sei hoch. Auch weil Polizisten Zeugen Handys abnehmen und manchmal sogar Videos löschten. „Die versuchen Beweisvereitelung zu betreiben.“

Die Ermittlungen hat das Stuttgarter Polizeipräsidium übernommen, um Neutralität zu wahren. Nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft richten sie sich zunächst nicht gegen einen einzelnen Beamten oder mehrere Beamte. Erst einmal werde geschaut, ob der Einsatz insgesamt rechtmäßig war. Aus Sicht von Anwalt Schneider-Addae-Mensah wäre es besser, die Staatsanwaltschaft als ermittelnde Behörde würde selbst zum Beispiel Zeugen befragen.

Der 25-Jährige hatte laut Polizei leichte Verletzungen erlitten. Wiederum habe er einen Beamten so sehr verletzt, dass dieser den Dienst beenden musste. Nach der Veröffentlichung des Videos äußerten Internetnutzer Kritik am harten Vorgehen der Polizei.

Im Jahr 2019 wurden laut baden-württembergischem Innenministerium 456 Strafanzeigen wegen des Vorwurfs der Polizeigewalt erstattet, ein Jahr später waren es 351. In ersten Halbjahr 2021 (Stand: 5. Juli) seien es 223 gewesen. „Insgesamt ist festzuhalten, dass nach Abschluss der jeweiligen Ermittlungen in den Jahren 2019 bis 2021 lediglich in sechs der 1030 angezeigten Fällen von Polizeigewalt Verurteilungen oder Disziplinarmaßnahmen erfolgten“, hieß es.

Bei einer Strafanzeige werde stets ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und parallel dazu ein Disziplinarverfahren, erklärte ein Sprecher. Auch wenn die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt würden, prüften zum Beispiel die Polizeidienststellen, ob eine Tat dennoch disziplinarrechtliche Konsequenzen für die Betroffenen hat.

© dpa-infocom, dpa:211025-99-730995/4

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Erstellt:
25. Oktober 2021, 16:17 Uhr

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