Südwestmetall gegen Abschaffung des doppelten Stimmrechts

dpa/lsw Stuttgart. Das doppelte Stimmrecht beschert Arbeitgebern die Mehrheit im Aufsichtsrat. Nun rüttelt die IG Metall daran. Das sorgt für Ärger.

Wilfried Porth, Personal und Arbeitsdirektor der Daimler AG. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Wilfried Porth, Personal und Arbeitsdirektor der Daimler AG. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Der Arbeitgeberverband Südwestmetall hat sich vehement gegen Forderungen nach einer Abschaffung des doppelten Stimmrechts von Aufsichtsratsvorsitzenden ausgesprochen. Südwestmetall-Chef Wilfried Porth sagte in Stuttgart, die Beteiligung von Arbeitnehmern im Aufsichtsrat sei ein signifikanter Eingriff in die Rechte der Anteilseigner. „Sie lässt sich nur damit rechtfertigen, dass der Aufsichtsratsvorsitzende als Vertreter der Eigentümer ein Doppelstimmrecht hat. Wer am Doppelstimmrecht rüttelt, rüttelt an der Mitbestimmung selbst.“

IG-Metall-Landeschef Roman Zitzelsberger hatte sich vor kurzem dafür ausgesprochen, den Einfluss von Aufsichtsratsvorsitzenden bei Abstimmungen stärker zu begrenzen. Die Doppelstimme kommt zum Tragen, wenn es bei Abstimmungen in einem paritätisch besetzten Aufsichtsrat ein Patt gibt. Das sorgt dafür, dass die Arbeitgeberseite die Arbeitnehmervertreter im Zweifel immer überstimmen kann. Wenn man tatsächlich Mitbestimmung auf Augenhöhe wolle, sei das ein Widerspruch, sagte Zitzelsberger.

Porth erklärte nun weiter, die Mitbestimmung habe sich - nicht nur in größeren Unternehmen - beim Ausgleich von Interessen immer wieder bewährt. „Kann dieser Ausgleich aber einmal nicht erreicht werden, ist das Zweitstimmrecht unverzichtbar. Es ist eine notwendige Voraussetzung dafür, eine weitgehende Mitbestimmung in größeren Unternehmen überhaupt erst zu rechtfertigen.“

Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte, die Mitbestimmungsregeln hätten sich in Deutschland seit langem und durch viele Krisen bewährt. Man sehe keinen Anlass, daran etwas zu ändern. „Das doppelte Stimmrecht für Aufsichtsratsvorsitzende sollte gerade jetzt in Krisenzeiten beibehalten werden, um bei einer paritätischen Besetzung des Aufsichtsrats eine rasche Entscheidungsfindung von Unternehmen nicht zu erschweren. Eine Änderung könnte im Zweifel zu Lasten unserer Wettbewerbsfähigkeit gehen.“

© dpa-infocom, dpa:210123-99-138512/2

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Erstellt:
23. Januar 2021, 10:49 Uhr

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