Supermarkt-Erpresser vom Bodensee: Gericht mildert Vorwurf

dpa/lsw Karlsruhe. Der Fall eines wegen vergifteter Babynahrung verurteilten Supermarkt-Erpressers am Bodensee kommt erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein Urteil des Landgerichts Ravensburg in Teilen auf, wie ein Justizsprecher am Montag sagte. Zuvor hatte die „Schwäbische Zeitung“ berichtet. Der BGH bestätigte zwar die Verurteilung des Täters, milderte den Tatvorwurf aber ab. Eine Verurteilung wegen versuchten Mordes oder versuchter schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge komme nicht infrage, entschied der BGH. Der Mann, der die Taten gestanden hatte, habe sich lediglich der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig gemacht (Az.: 1 StR 34/19).

Vor dem BGH hängt ein Bundesadler mit dem Schriftzug Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/dpa

Vor dem BGH hängt ein Bundesadler mit dem Schriftzug Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/dpa

Laut Gericht hatte der Mann mehrere Gläser Babynahrung mit einer gefährlichen Dosis Gift in Geschäften in Friedrichshafen am Bodensee platziert. Er forderte 11,75 Millionen Euro von verschiedenen Handelsunternehmen. Gleichzeitig habe er vor dem von ihm platzierten Gift gewarnt, betonte der BGH. Eine Tötungsabsicht liege daher nicht vor. Verletzt worden war bei den Erpressungsversuchen niemand.

Im Oktober 2018 hatte das Landgericht den damals 54 Jahre alten Mann zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte die Erpressung gestanden - allerdings den Vorwurf des versuchten Mordes strikt von sich gewiesen. Er legte nach dem Urteil Revision ein. Das Landgericht Ravensburg muss den Fall nun neu verhandeln. Einen Termin gibt es laut Gericht noch nicht.

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Erstellt:
4. November 2019, 12:29 Uhr

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