Sven L. reklamiert Begriff „Scharia-Polizei“ für sich

dpa Wuppertal. Der Name sei von ihm gewählt worden, sagt der mutmaßliche Initiator der „Scharia-Polizei“, Sven L. Warnungen vor der Namensgebung ignorierte er - aus einem einfachen Grund.

Ein Mann schaut sich die Berichterstattung über die „Scharia-Polizei“ im Internet an. Der Prozess wird im Wuppertaler Landgericht neu aufgerollt. Foto: Oliver Berg

Ein Mann schaut sich die Berichterstattung über die „Scharia-Polizei“ im Internet an. Der Prozess wird im Wuppertaler Landgericht neu aufgerollt. Foto: Oliver Berg

Der frühere Salafistenprediger Sven L. hat vor Gericht angegeben, dass der Name „Scharia-Polizei“ für den Auftritt einer Gruppe von Islamisten in Wuppertal auf ihn zurückgeht.

Um sich nicht strafbar zu machen, habe er die englische Variante „Shariah Police“ auf Warnwesten drucken lassen, sagte der 38-jährige am Freitag als Zeuge in einem Prozess am Wuppertaler Landgericht. „Ich bin von Karnevalskostümierungen ausgegangen, da steht ja auch mal „Police“ drauf, und es ist nicht strafbar.“ Einige der jetzigen Angeklagten hätten ihn damals vor dem Benutzen des Namens gewarnt. Auf die Frage des Richters, warum er ihn dennoch gewählt habe, sagte der gelernte Feuerwehrmann: „Selbstüberschätzung“.

Vor fünf Jahren waren Islamisten unangemeldet und in Warnwesten mit dem Aufdruck „Shariah Police“ nachts durch Wuppertal gezogen. Damals kursierten auch gelbe Flyer mit der Aufschrift „Shariah Controlled Zone“ (Scharia-kontrollierte Zone). Auf ihnen sind Verhaltensregeln der radikalen Muslime festgehalten: Kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornografie und Prostitution, keine Drogen. Dabei beriefen sie sich auf die Scharia, das islamische Recht.

Dass der Auftritt der „Scharia-Polizei“ Angst auslösen könnte, „darüber habe ich mir keine Gedanken gemacht. Erst danach, als die große Aufmerksamkeit kam“, sagte L.. „Ich war überwältigt, was passiert ist. Dass das derartige Wellen schlagen würde, das hätte ich selbst nicht gedacht.“

Der 38-Jährige war danach wegen anderer Machenschaften als Terrorunterstützer zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hat die Strafe inzwischen verbüßt. Wegen der Schwere dieser Vorwürfe war das Verfahren um die „Scharia-Polizei“ gegen ihn eingestellt worden. Sven L. durfte den Gerichtssaal am Freitag als Zeuge durch eine Nebentür betreten, nachdem die Fotografen den Saal verlassen hatten.

Die Polizei habe sie damals recht schnell angehalten. „Die Polizei sagte, wir sollten das Tragen der Westen unterlassen. Dann bekamen wir unsere Ausweise wieder“, berichtete L., der mit Pierre Vogel zu den bekanntesten Islamisten in Deutschland zählte. Inzwischen hat er sich Justizangaben zufolge von der salafistischen Szene distanziert und nimmt an einem Aussteigerprogramm teil.

Sieben Angeklagten im Alter von 27 bis 37 Jahren wird in dem Verfahren ein Verstoß gegen das Uniformverbot oder Beihilfe dazu vorgeworfen. Der Prozess war als Neuauflage vom Bundesgerichtshof angeordnet worden, der die Freisprüche der ersten Instanz aufgehoben hatte.

Das Landgericht muss nun prüfen, ob die Aktion grundsätzlich dazu geeignet war, jemanden einzuschüchtern. Die Islamisten hatten ihren Auftritt gefilmt und ins Internet gestellt.

Die Angeklagten kommen beim Prozess um die sogenannte Scharia-Polizei in einen Gerichtssaal des Landgerichts Wuppertal. Vor fünf Jahren waren Islamisten unangemeldet und in Warnwesten mit dem Aufdruck „Shariah Police“ nachts durch Wuppertal gezogen. Foto: Henning Kaiser

Die Angeklagten kommen beim Prozess um die sogenannte Scharia-Polizei in einen Gerichtssaal des Landgerichts Wuppertal. Vor fünf Jahren waren Islamisten unangemeldet und in Warnwesten mit dem Aufdruck „Shariah Police“ nachts durch Wuppertal gezogen. Foto: Henning Kaiser

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Erstellt:
24. Mai 2019, 13:02 Uhr

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