Tatgeschehen ist nicht aufzuklären

Das Verfahren gegen einen 21-Jährigen aus dem Murrtal wegen Körperverletzung wird eingestellt.

Der Angeklagte versichert dem Gericht, er wolle seinem Leben eine neue Richtung geben. Symbolfoto: BilderBox/E. Wodicka

© BilderBox - Erwin Wodicka

Der Angeklagte versichert dem Gericht, er wolle seinem Leben eine neue Richtung geben. Symbolfoto: BilderBox/E. Wodicka

Von Hans-Christoph Werner

WAIBLINGEN. Vor dem Jugendschöffengericht in Waiblingen hatte sich ein 21-jähriger Azubi aus dem Murrtal wegen Körperverletzung zu verantworten. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt.

Zusammen mit seiner Mutter ist der junge Angeklagte zur Verhandlung gekommen. Er ist groß und sportlich. Freundlich grüßt er die Personen, die zur Verhandlung eintreffen. Als der vorsitzende Richter ihn zu Beginn der Verhandlung zu seinem persönlichen Werdegang befragt, gibt er bereitwillig und offen Auskunft. Ja, er war, so gesteht er ohne Umschweife, neun Monate in Haft. Wegen einer anderen Sache, die er sich hat zuschulden kommen lassen.

Aber nun ist er ernsthaft bemüht, sein Leben auf die Reihe zu bekommen. Er hat einen Ausbildungsplatz als Elektroniker bei einer Murrhardter Firma. Seine Leistungen in der Berufsschule können sich sehen lassen. Drei Jahre lang hat er alle möglichen Drogen probiert. Aber während seines Gefängnisaufenthalts hat er einen Entzug gemacht.

Auch seine Bewährungshelferin – der Richter liest aus ihrem Bericht vor – kann nur Lobenswertes über ihren Schützling sagen. Wenn da nicht diese blöde Sache vom September 2019 wäre, wegen der er jetzt vor dem Jugendschöffengericht sitzt. Spät in der Nacht hat sich die Sache in einem Lokal in Oppenweiler abgespielt. Alle Beteiligten, so stellt sich im Lauf der Verhandlung heraus, hatten einiges an Alkohol genossen. Ein ihm Fremder, ein 59-jähriger Fensterbauer, so berichtet der Angeklagte, habe ihm über den Kopf gestreichelt. Er verbietet sich das. Aus dem Wortwechsel wird ein gegenseitiges Hin- und Herstoßen. Die Bedienung, der der Angeklagte schon zuvor unangenehm aufgefallen war, schickt die Streithähne nach draußen. Da geht das Hin- und Herstoßen weiter. Nein, so beteuert der Angeklagte, Fäuste seien nicht geflogen. Von keinem der Beteiligten. Allerdings stürzt der Fensterbauer im Laufe des Geschehens gegen ein Auto. Ein weiterer Beteiligter, der Sohn des eben Erwähnten, stürzt so unglücklich gegen eine Einfassung, dass er sich einen Knochenbruch zuzieht.

All dies hatte die Staatsanwältin mit der Verlesung der Anklageschrift dem Angeklagten angelastet. Mit der Vernehmung des ersten Zeugen, des Fensterbauers, sieht die Sache wieder ganz anders aus. Der Angeklagte habe ihn am Spielautomaten gestört und angefangen, zu „sticheln“. Wiederholt schildert der Zeuge, manchmal etwas sprunghaft, eine Kurzfassung des Geschehens.

Richter, Staatsanwältin und Verteidigerin fragen nach.

Richter, Staatsanwältin und Verteidigerin sind aber damit nicht zufrieden. Sie verlangen nach Einzelheiten. Da ist die Sache dann mal so, mal wieder anders passiert. Sichtlich genervt ist die Staatsanwältin von der fast 40-minütigen Vernehmung. Heftig dringt sie in den Zeugen: „Warum sind Sie denn mitgegangen?“ Die Bedienung hatte den Kontrahenten geraten, die Sache vor der Tür des Lokals auszutragen.

Die Verteidigerin des Angeklagten lässt den Zeugen eine Skizze der Örtlichkeiten anfertigen. Aber dies bringt auch nicht mehr Klarheit in den Geschehensablauf. Der Sohn des ersten Zeugen, der zugunsten seines Vaters in das Geschehen eingriff, kann nicht mehr sagen, wer ihn gestoßen habe, sodass es zu dem unglücklichen Sturz kam. Überhaupt klingt alles, was er von dem Vorfall zu erzählen weiß, weitaus harmloser. Genauso harmlos schildert ein 24-jähriger Metallbauer, der dritte Zeuge, das Geschehen.

Die vierte Zeugin, eine 29-jährige Servicekraft in dem Lokal, weiß dann wiederum von einem abgebrochenen Glas, das als Drohwerkzeug während der Auseinandersetzung im Lokal eingesetzt wurde. Es kommt zu einem heftigen Wortwechsel zwischen ihr und der Verteidigerin des Angeklagten. Die Aussagen der 29-Jährigen bei der Polizei lauteten erheblich anders.

Die Staatsanwältin stellt den Antrag, das Verfahren einzustellen. Der Richter verliest noch schnell die Einträge im Bundeszentralregister. Insgesamt sechsmal ist der Angeklagte bereits straffällig geworden. Dann ziehen sich Richter und Schöffen zur Beratung zurück. Nach gerade mal fünf Minuten dann der Beschluss: Das Verfahren wird eingestellt. Der Vorfall, so der Richter, ließ sich nicht aufklären. Alle Beteiligten seien alkoholisiert gewesen. Der erste Zeuge habe eine starke Belastungstendenz gezeigt. Da der Angeklagte wegen einer anderen Sache unter Vorbewährung stehe, sollten tunlichst solche Scharmützel nicht mehr vorkommen. Die Staatsanwältin pflichtet ihm bei. Das nächste Mal würde sie für eine Gefängnisstrafe plädieren. „Sie sollten sich“, so der Richter zum Angeklagten, „ein paar Jährchen zusammenreißen. Das heißt: Besser ein ganzes Leben.“ Der Angeklagte nickt. Er ist gewillt, seinem Leben eine neue Richtung zu geben.

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Erstellt:
13. Mai 2020, 06:00 Uhr

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