Taxifahren wird teurer

Landratsamt erhöht die Tarife ab Juli 2019  –  Auslöser sind gestiegene Kosten der Taxi-Betreiber

Die Taxitarife werden angepasst. Foto: Fotolia

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Die Taxitarife werden angepasst. Foto: Fotolia

WAIBLINGEN (pm). Das Landratsamt hat ab 1. Juli 2019 eine Anpassung der Taxitarife vorgenommen. Darum hatten die Taxiunternehmen im Rems-Murr-Kreis gebeten. Die derzeit gültige Tarifordnung gilt seit vier Jahren unverändert. Begründet haben die Unternehmen ihren Antrag mit gestiegenen Kosten: etwa für Gehälter, für die Anschaffung von Fahrzeugen, für Treibstoff, für Reparaturen sowie für die Versicherung. Die bestehende Tarifstruktur habe sich bewährt und bleibe daher bestehen, so das Landratsamt. Die Änderungen der einzelnen Tarifeinheiten (siehe Infobox) ändern sich mit Wirkung ab 1. Juli 2019. Die Tarife müssen von den Taxiunternehmen im Rems-Murr-Kreis innerhalb des Pflichtfahrgebietes angewandt werden. Sondervereinbarungen sind nicht erlaubt. Das Pflichtfahrgebiet umfasst alle Fahrten, die innerhalb des Rems-Murr-Kreis stattfinden.

Rechenbeispiele für den neuen Tarif:

1. Ein Fahrgast steigt in ein Taxi mit vier Fahrgastplätzen ein und möchte zum fünf Kilometer entfernten Hotel gebracht werden. Der Taxameter zeigt bei der Abfahrt den Grundtarif von 3,50 Euro an. Die nächsten fünf Kilometer werden jeweils mit 2,30 Euro berechnet (=11,50 Euro). In Summe zahlt der Fahrgast an seinem Zielort 15 Euro.

2. Ein Fahrgast bestellt für sich und weitere fünf Personen ein Taxi zu seiner Wohnadresse (Entfernung: zwei Kilometer) und möchte von dort in einen drei Kilometer entfernten Ort gefahren werden. Das Taxiunternehmen setzt ein Wagen mit sechs Fahrgastplätzen ein. Beim Start schaltet der Taxameter den Grundtarif von 3,50 Euro ein. Vom Taxistandplatz bis zur Wohnadresse des Kunden wird der Anfahrtstarif berechnet (1,20 Euro/Kilometer). Für die Fahrt in den Nachbarort kommt der Tarif 2 zur Anwendung (3 Kilometer x 2,70 Euro/Kilometer). In Summe zahlt der Kunde 3,50 Euro + 2,40 Euro + 8,10 Euro = 14 Euro.

3. Ein Kunde steigt ins Taxi ein und möchte zum vier Kilometer entfernten Hotel gefahren werden und nach einem kurzen Aufenthalt von 30 Minuten zu einem Termin (Entfernung vom Hotel = 15 Kilometer) gefahren werden. Beim Start des Taxis wird der Grundtarif von 3,50 Euro angezeigt. Bis zum Hotel laufen Kosten in Höhe von 2,30 Euro/Kilometer. Für die Wartezeit am Hotel fallen 16 Euro an. Für die Strecke Hotel – Zielort entstehen Kosten in Höhe von je 2,30 Euro/Kilometer. Die gesamte Dienstleistung kostet somit 3,50 Euro + 9,20 Euro + 16 Euro + 34,50 Euro = 63,20 Euro.

Info
Neue Preisstruktur

Bislang geltende Preise:

Grundtarif: 3,10 Euro

Mindestentgelt: 3,20 Euro

Tarif 1 (KFZ mit 4 Sitzplätzen): 2,10 Euro pro Kilometer

Tarif 2 (KFZ mit 6 Sitzplätzen): 2,50 Euro pro Kilometer

Tarif 3 (Anfahrt): 1,00 Euro pro Kilometer

Zeittarif (Warten): 32,00 Euro pro Stunde

Ab 1. Juli 2019 geltende Preise:

Grundtarif: 3,50 Euro

Mindestentgelt: 3,60 Euro

Tarif 1 (KFZ mit 4 Sitzplätzen): 2,30 Euro pro Kilometer

Tarif 2 (KFZ mit 6 Sitzplätzen): 2,70 Euro pro Kilometer

Tarif 3 (Anfahrt): 1,20 Euro pro Kilometer

Zeittarif (Warten): 32,00 Euro pro Stunde

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Erstellt:
13. Mai 2019, 06:00 Uhr

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