Tempo 30 auf der B14 soll kommen

Gemeinderat Oppenweiler beschließt Maßnahmen zur Lärmminderung – Flüsterasphalt und Geschwindigkeitsanzeigen

Im September des vergangenen Jahres wurde im Gemeinderat Oppenweiler die überarbeitete Fassung des Lärmaktionsplans vorgestellt. Seitdem hatten Bürger sowie Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Nun hat das Gremium ein erstes Maßnahmenpaket geschnürt, das für Abhilfe sorgen soll. Unter anderem soll auf der B14 im Ort künftig Tempo 30 gelten.

Durch das hohe Verkehrsaufkommen der B14 in Oppenweiler sind die Anwohner stark von Lärm betroffen. Foto: A. Becher

© Pressefotografie Alexander Beche

Durch das hohe Verkehrsaufkommen der B14 in Oppenweiler sind die Anwohner stark von Lärm betroffen. Foto: A. Becher

Von Lorena Greppo

OPPENWEILER. Die Ergebnisse einer Untersuchung im Zuge der Überarbeitung des Lärmaktionsplans in Oppenweiler waren erschreckend: Etwa 215 Bewohner sind am Tag einem Lärmpegel von 70 Dezibel und mehr ausgesetzt. In der Nacht verschlimmert sich die Lage relativ gesehen sogar noch, denn der Grenzwert liegt um 10 Dezibel niedriger, also bei 60 Dezibel. Der Verkehrslärm nimmt aber in der Nacht nur um 7 Dezibel ab. Betroffen sind davon 248 Einwohner, die Pegelwerten von 60 Dezibel und mehr ausgesetzt sind. Um die Situation für die Anwohner der B14 im Ort – die als Hauptverursacher des Lärms ausgemacht wurde – zu verbessern, hatte Ingenieur Gert Braunstein vom beauftragten Unternehmen Soundplan diverse Maßnahmen vorgeschlagen, von denen in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats einige beschlossen wurden.

Am wirksamsten wäre der Bau einer Umgehungsstraße, dahin gehend sind sich alle Beteiligten einig. Bürgermeister Bernhard Bühler gab sich diesbezüglich auch optimistisch: „Was das angeht, ist richtig Druck auf dem Kessel. Ich rufe immer wieder an, um nach dem neuesten Stand zu fragen.“ Das Überarbeiten der Pläne sei im Gange. Auf kurze Sicht werde sich da aber nichts tun.

Beschluss für das Tempolimit fällt einstimmig

Als zweite Maßnahme, das Kernstück der Aktualisierung des Lärmaktionsplans, von dem sich Braunstein immerhin eine Lärmpegelsenkung von an die 3 Dezibel verspricht, stellte er die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ortsdurchfahrt auf 30 Kilometer pro Stunde vor. Oft werde gefragt, warum nicht auch Tempo 40 gehe, erzählte Braunstein. „Das kann ich Ihnen nicht vorschlagen, weil sich dadurch der Lärmpegel nicht wesentlich ändert.“ Bei Pkw dominierten bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern gar nicht die Motoren, sondern die Reifengeräusche. Eine Reduzierung auf Tempo 30 bringe diesbezüglich eine starke Verbesserung. Anders verhalte sich diese Problematik bei Lastwagen. Hier sei vor allem das Klappern ein Problem. „Aber auch das wird bei Tempo 30 zumindest weniger schlimm.“ Zudem soll mit dem Tempolimit der Verkehrsfluss durch den Ort insgesamt harmonischer werden, es gebe dann weniger Brems- und Beschleunigungsvorgänge. Die Geschwindigkeitsbegrenzung erstreckt sich von Backnang kommend auf den etwa 600 Meter langen Abschnitt zwischen der Tankstelle und der Einfahrt zur Wilhelmsheimer Straße. In der Gegenrichtung wird das Tempolimit erst nach der Bushaltestelle Bühlfeld aufgehoben.

„In meiner Brust schlagen zwei Herzen“, räumte Gemeinderat Harald Pfitzenmaier (FGL) ein. Denn auf einer Bundes- und Verbindungsstraße die Geschwindigkeit zu senken, falle nicht leicht. „Aber wir müssen unsere Bürger schützen und deshalb kommen wir nicht umhin, das durchzusetzen.“ Und auch Bühler sagte: „Ich habe keinen Schmerz mit dieser Entscheidung. Wer meint, dass man durch Oppenweiler kein Tempo 30 braucht, sollte sich überlegen, ob er diesen Lärm am eigenen Haus gerne hätte.“ Dem pflichteten alle Mitglieder des Gremiums bei, weshalb die Entscheidung für das Tempolimit einstimmig ausfiel. Womöglich werde es noch in diesem Jahr umgesetzt, gab sich Bühler optimistisch.

Flankiert wird diese Maßnahme durch die Installation von insgesamt sechs Geschwindigkeitsanzeigen entlang der B14 (zwei davon sollen im Ortsteil Ellenweiler stationiert werden). Zudem werde bei der Verkehrsbehörde in Backnang angefordert, dass gerade in der Startphase regelmäßig Kontrollen stattfinden. Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat, dass bei Sanierungsarbeiten an der B14 im Ort künftig lärmoptimierte Fahrbahnbeläge verbaut werden. Sind diese einmal flächendeckend verbaut, so könne man darüber nachdenken, die Geschwindigkeit auch wieder auf 40 heraufzusetzen, merkte Braunstein an. Bis dahin dürfte allerdings noch einige Zeit ins Land gehen. Ebenfalls als Ziel und als Daueraufgabe wurde die Reduktion des Pkw-Verkehrs vom Gemeinderat festgelegt. Hier gebe es ein Konzept, bei dem aber auch noch viele andere Akteure – wie etwa der VVS – gefragt seien.

Info
Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen Lärmbeschwerden – wann geht das?

Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Lärmaktionsplanung an Straßen vor etwa einem Jahr wurden die Lärmaktionspläne der Städte und Gemeinden gestärkt. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen werden erleichtert. In Uhldingen-Mühlhofen war zuvor eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 auf einer Landesstraße von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt worden, da die Lärmpegel niedriger sind als die von der Straßenverkehrsbehörde heranzuziehenden Beurteilungspegel. Die Bodenseegemeinden hatten dagegen geklagt. Und bekamen recht. Das Land verzichtete auf eine Revision, die vom Gericht aufgrund der Bedeutung des Urteils für die Bindungswirkung von Lärmaktionsplänen ausdrücklich zugelassen wurde.

Zur Prüfung, ob Verkehrs- und Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet werden können, wurden von den Straßenverkehrsbehörden bislang in der Regel die Beurteilungswerte von 70 Dezibel (A) am Tag und 60 Dezibel (A) in der Nacht herangezogen. Diese Werte sind nach der Lärmwirkungsforschung jedoch deutlich zu hoch angesetzt. Der Verwaltungsgerichtshof hat daher entschieden, dass Verkehrsbeschränkungen in Lärmaktionsplänen auch schon bei niedrigeren Lärmbelastungen möglich sind.

In Oppenweiler werden die Beurteilungswerte sowohl am Tag als auch in der Nacht an verschiedenen Stellen entlang der Hauptstraße überschritten. Das ergab die Analyse des beauftragten Ingenieursbüros. Dass nun als eine Maßnahme des Lärmaktionsplans ein Tempolimit auf der B14 angeordnet wurde, werde nun an die Stadt Backnang, genauer gesagt an die Straßen- und Verkehrsbehörde weitergeleitet. „Die müssen uns dann sagen, wie und wo die Schilder aufgestellt werden“, erklärt Bürgermeister Bernhard Bühler. Und auch das Regierungspräsidium sei nun gezwungen, der Geschwindigkeitsbegrenzung zuzustimmen. „In diesem Fall dürften sie keinen Ermessensspielraum mehr haben.“

Auch in Großerlach war zuvor bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bundesstraße diskutiert worden. Diese aus Lärmschutzgründen auszusprechen sei allerdings nicht möglich, weil die Gemeinde über keinen Lärmaktionsplan verfügt, erklärt Hauptamtsleiter Steffen Barth. Aktuell werde dahin gehend auch nicht geplant.

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Erstellt:
18. Oktober 2019, 06:00 Uhr

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