Tierschützer hoffen beim Kükentöten aufs Bundesverwaltungsgericht

dpa Leipzig.

Im Streit um das Töten von männlichen Küken hoffen Tierschützer auf einen Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dort verhandeln die Richter in dieser Woche darüber, ob die Praxis gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Nordrhein-Westfalen hatte das Vorgehen untersagt. Mehrere Brütereien klagten dagegen und setzten sich in der Vorinstanz durch. Das Gesetz stellt das Töten von Wirbeltieren unter Strafe, es sei denn, es gibt einen „vernünftigen Grund“. Das Aufziehen männlicher Küken, die weder Eier noch zügig Fleisch geben, sei für Brütereien unwirtschaftlich: das sei ein vernünftiger Grund.

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Erstellt:
12. Mai 2019, 09:11 Uhr
Aktualisiert:
12. Mai 2019, 10:02 Uhr
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