Tierschutz: Backnanger Metzgerei Kühnle äußert sich zu Vorwürfen

Die Sendung von Report Mainz, in der die Vorwürfe gegen die Metzgerei thematisiert werden, wird heute Abend im Ersten ausgestrahlt.

Screenshot Homepage „Das Erste“:  Ankündigung der nächsten Report-Mainz-Sendung heute im Ersten, in der es auch um den Schlachtbetrieb einer Backnanger Metzgerei gehen soll.

© Ingrid Knack

Screenshot Homepage „Das Erste“: Ankündigung der nächsten Report-Mainz-Sendung heute im Ersten, in der es auch um den Schlachtbetrieb einer Backnanger Metzgerei gehen soll.

Von Kristin Doberer

Backnang. Die Metzgerei Kühnle hat am vergangenen Freitag bekannt gegeben, dass sie den Schlachtbetrieb vorsorglich eingestellt hat. Die Entscheidung erfolgte, nachdem ein Reporter des ARD-Politikmagazins Report Mainz die Verantwortlichen des Schlachthofs mit Bildmaterial konfrontiert hatte. Die Aufnahmen wurden von der Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz heimlich gedreht. Sie sollen laut Report Mainz unter anderem zeigen, dass Rinder vor der Schlachtung nur unzureichend betäubt worden waren. Kurz nach Sichtung des Materials hatten die Verantwortlichen entschieden, die Schlachtung einzustellen (wir berichteten).

Das Unternehmen versprach eine lückenlose Aufarbeitung, man wolle „zur Aufklärung des Sachverhaltes einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen“. Außerdem seien die beiden auf dem Video zu sehenden Mitarbeiter bis zur Aufklärung der Vorwürfe unter Fortzahlung der Bezüge mit sofortiger Wirkung freigestellt worden, so heißt es in der Pressemitteilung.

Vorwürfe waren beim Veterinäramt bekannt

Die Vorwürfe seien „großteils bekannt“, sagte der Leiter des Veterinäramtes, Thomas Pfisterer, dem SWR: „Wir hatten ein recht umfangreiches Verwaltungsverfahren in dem Fall eingeleitet, Zwangsmittel verhängt und auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.“ Das Unternehmen habe sehr zögerlich auf die Aufforderungen reagiert, weshalb die Behörde die „Zwangsmittel“ in Form von Bußgeldern verhängt habe.

Der Bertrieb habe versucht verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls zu ergreifen

Noch vor der Ausstrahlung des Beitrags am heutigen Dienstagabend hat sich die Metzgerei über ihren Anwalt nochmals ausführlich zu den Vorwürfen geäußert und dabei vor allem zwei Punkte angesprochen: den Zutrieb zur Betäubungsfalle sowie die Vorwürfe der „unzureichenden Betäubung“. Außerdem, so das Schreiben des Anwalts, handle es sich bei den Aufnahmen um einen Zusammenschnitt aus mehreren Monaten. „Zusammengeschnitten wurden offensichtlich ausschließlich die Aufnahmen, die mögliche Unregelmäßigkeiten zeigen“, heißt es. Es wird betont, dass in den vergangenen Jahren verschiedenen Maßnahmen ergriffen worden seien, um die geltenden Tierschutzvorgaben einzuhalten. Den Zutrieb der Schweine habe man zum Beispiel so optimiert, dass die Abläufe allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Beim Zutrieb der Rinder gebe es bereits Pläne zur Optimierung. Deren Umsetzung erfordere allerdings umfangreiche Umbauarbeiten, die bis Februar 2023 fertig sein sollen. Für die Übergangszeit habe man in Absprache mit den Behörden bereits Umbaumaßnahmen vornehmen lassen, unter anderem wurden die Rinderfallen abgeändert, die Schlachtzahlen reduziert sowie eine neue Rampe zur Großviehfalle gebaut.

Äußerungen eines Anwalts

Zur Einordnung des Videomaterials betont der Anwalt außerdem, dass von zwei beim Zutrieb eingesetzten Viehtreibern lediglich einer Stromstöße abgeben kann. „Zu keinem Zeitpunkt erfolgt durch die Mitarbeiter ein unkontrollierter Einsatz des elektrischen Treibers“, heißt es. So seien an jedem Schlachttag Mitarbeiter der zuständigen Behörde anwesend und dokumentierten die Schlachtvorgänge und auch die Anzahl der Einsätze des jeweiligen Treibers.

Des Weiteren geht der Anwalt auf die Vorwürfe der unzureichenden Betäubung ein. „Die auf den Videoaufnahmen sichtbaren Bewegungen der Rinder bilden nicht den Regelfall der Schlachtprozesse ab, weshalb die Vorgänge nun mit größter Sorgfalt unter Heranziehung eines unabhängigen Gutachters aufgeklärt werden. Dennoch sei darauf hingewiesen, dass nach zahlreichen wissenschaftlichen Erhebungen Bewegungen der Tiere nach einer Betäubung nicht unüblich sind und nicht zwingend einen Rückschluss auf die Wiedererlangung der Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit der Tiere zulassen“, schreibt der Anwalt und beruft sich auf ein Forschungsprojekt des Landwirtschaftsamts. Demnach kämen Bewegungen nach Bolzenschuss in mindestens einem der untersuchten Zeitabschnitte bei 93 Prozent der Tiere in unterschiedlicher Ausprägung vor.

Auch betont der Anwalt, dass eine Schließung des Schlachtbetriebs aus Sicht des Veterinäramts des Rems-Murr-Kreises nicht notwendig gewesen wäre. Man habe sich trotzdem dafür entschieden, um die Vorgänge in Ruhe aufklären zu können.

Sendetermin Gesendet wird der Hintergrundbericht zu den Vorwürfen gegen die Metzgerei Kühnle voraussichtlich heute im Ersten um 21.45 Uhr in der nächsten Sendung von Report Mainz.

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Erstellt:
23. August 2022, 06:00 Uhr

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