13-jährigen Emily

Tod auf Klassenfahrt: Gericht verhandelt Klage gegen NRW

Nach dem Tod der 13-jährigen Emily auf einer Klassenfahrt nach London fordert ihr Vater 125.000 Euro Schmerzensgeld vom Land NRW. Nun wird der Fall vor Gericht verhandelt.

Fast sieben Jahre nach dem Tod der 13-jährigen Emily auf einer Klassenfahrt nach London verhandelt das Düsseldorfer Landgericht über eine Klage gegen das Land NRW (Symbolfoto).

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Fast sieben Jahre nach dem Tod der 13-jährigen Emily auf einer Klassenfahrt nach London verhandelt das Düsseldorfer Landgericht über eine Klage gegen das Land NRW (Symbolfoto).

Von red/dpa

Fast sieben Jahre nach dem Tod der 13-jährigen Emily auf einer Klassenfahrt nach London verhandelt das Düsseldorfer Landgericht über eine Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Emilys Vater fordert Schmerzensgeld in Höhe von 125.000 Euro. Mit einer Entscheidung sei in dem Zivilprozess aber noch nicht zu rechnen, sagte eine Gerichtssprecherin (Az. 2b O 112/25). 

Zwei Lehrerinnen waren wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Laut Urteil hatten die Pädagoginnen gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten.

Hätten sie von dem Diabetes des Mädchens gewusst, hätten sie seine akute Überzuckerung in London früher erkannt, einen Notarzt gerufen und so seinen Tod im Juni 2019 verhindern können, hatte das Landgericht Mönchengladbach im Strafprozess argumentiert. 

Vater: Es geht mir schlecht 

Der Anwalt des Vaters hatte gesagt, man habe eine außergerichtliche Einigung angestrebt, diese sei aber nicht zustande gekommen. Gespräche seien abgeblockt worden. Die Bezirksregierung Düsseldorf als Prozessgegnerin wollte zu dem Fall nicht öffentlich Stellung nehmen. Die Position des Landes werde ausschließlich vor Gericht vorgetragen, hieß es.

Es gehe ihm schlecht, er könne seinen Beruf nicht mehr ausüben und sei in Behandlung, hatte Emilys Vater gesagt. Dennoch wolle er das Geld nicht für sich, sondern für eine von ihm gegründete Stiftung, die an Diabetes erkrankten Kindern helfen solle. 

Nach Angaben von Rechtsanwalt Manuel Reiger, der Emilys Vater vertritt, bestreitet das Land NRW alle Ansprüche. Es werde auch in Zweifel gezogen, dass der Vater durch den Tod seiner Tochter erkrankt sei.

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Erstellt:
18. Februar 2026, 09:02 Uhr

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