Tödlicher Unfall im Kreisverkehr zwischen Murrhardt und Sulzbach wieder vor Gericht

Ein Lkw-Fahrer, in Backnang zu einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt, geht in Berufung. Jetzt entscheidet das Landgericht.

Der Fall beschäftigt jetzt in zweiter Instanz das Stuttgarter Landgericht. Symbolbild: Alexander Becher

© Alexander Becher

Der Fall beschäftigt jetzt in zweiter Instanz das Stuttgarter Landgericht. Symbolbild: Alexander Becher

Von Bernd Winckler

Murrhardt/Stuttgart. Ein folgenschwerer Unfall auf der Straße zwischen Murrhardt und Sulzbach an der Murr, bei dem am 24. Juni 2022 eine 64-jährige Radfahrerin ums Leben gekommen ist, beschäftigt jetzt in zweiter Instanz das Stuttgarter Landgericht. Der Angeklagte, ein heute 56-jähriger Berufs-Lkw-Fahrer, soll damals mit seinem 40-Tonner die E-Bike-Fahrerin übersehen und tödlich verletzt haben. Zu einem Berufungsurteil kam es am Montag aber noch nicht.

Der 56-Jährige war im September vergangenen Jahres vom Amtsgericht Backnang wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 4500 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt worden (wir berichteten). Gegen diesen Schuldspruch legte sein Verteidiger Berufung ein, mit dem Ziel eines Teilfreispruchs hinsichtlich des dreimonatigen Fahrverbots. Daher landete der Fall jetzt in der Berufungsinstanz am Stuttgarter Landgericht.

Nach den Urteilsgründen aus der ersten Instanz, die am Montag in der Berufungsverhandlung vom Vorsitzenden der 31. Strafkammer am Landgericht vorgelesen wurden, soll der Lkw-Fahrer mit seinem Holztransporter an jenem 24. Juni auf der Landesstraße 1066 von Sulzbach kommend nach Murrhardt unterwegs gewesen sein. Er soll beim Einfahren in den Harbach-Kreisverkehr unaufmerksam gewesen sein und die 64-jährige Radfahrerin, die sich zur gleichen Zeit bereits im Kreisverkehr befand, nicht bemerkt haben. Laut Straßenverkehrsordnung muss ein Kraftfahrer notfalls anhalten, um festzustellen, ob sich in seinem toten Winkel ein Mensch aufhält, so die Argumentation der damaligen Anklage.

Das E-Bike des Opfers wurde vom Lkw rund 30 Meter mitgeschleift

Die 64-jährige Radfahrerin wurde vom Lkw erfasst und eingeklemmt. Auch jetzt habe der Fahrer trotz hörbarer Geräusche nicht angehalten, sondern sein Fahrzeug erst nach mehreren Metern gestoppt. Dabei habe er das E-Bike des Opfers rund 30 Meter mitgeschleift. Die Verletzungen der Frau waren so gravierend, dass sie noch an der Unfallstelle verstarb.

Nicht nur für das Opfer und die Hinterbliebenen ist der Unfall tragisch, auch der Fahrer des Holztransporters war fassungslos und traumatisiert, bekundet er jetzt in der Berufungsinstanz. Er sagt aus, er habe beim Einbiegen in den Kreisel die Radfahrerin tatsächlich nicht gesehen, trotz großer Außenspiegel an beiden Führerhausseiten. Aber die sehr breite A-Säule des Transporters habe die Sicht in den Bereich, in dem sich die linke Fahrzeugseite und die Hinterräder befinden, als toten Winkel verdeckt. Sein Lkw jedoch war noch nicht mit den neuen digitalen Spiegeln ausgestattet, die offensichtlich den Unfall vermieden hätten, wie ein Gutachter im ersten Prozess bestätigt hatte. Dennoch aber, so der Angeklagte, habe er ganz automatisch nach hinten, rechts und links geschaut, als er in den Kreisel einfuhr.

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Das Amtsgericht verkannte nicht, dass ein Autofahrer, besonders ein großer Lkw, zum einen Probleme habe, in einem Kreisverkehr mit seinem voll beladenen Fahrzeug anzuhalten, und dass das Spiegelabdeckungsfeld zum anderen einen totalen toten Winkel verursacht. Dennoch schreibt der Richter ins Urteil, dass es für den Angeklagten geboten sei, anzuhalten, um sich davon zu überzeugen, dass keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bestehe. Das erstinstanzliche Urteil basierte auf 90 Tagessätzen, die auch der Staatsanwalt beantragt hatte.

Zu einem Urteil kam es am Montag nicht

Eine mögliche Rücknahme der Berufung des Angeklagten, wie vom Gericht andiskutiert, kam auch am Montag in der Berufungsstrafkammer für den Beschuldigten nicht in Betracht. Immerhin hatte der Vorsitzende Richter in einer vorläufigen Rechtsauffassung darauf hingewiesen. Dem Angeklagten geht es in erster Linie um den Erhalt seiner Fahrerlaubnis für Lkw. Sein Verteidiger moniert, dass der Entzug der Fahrerlaubnis aus dem Urteil gestrichen werden müsse. Allerdings belastet den Mann eine Verkehrsvoreintragung wegen zu schnellen Fahrens in einer geschlossenen Ortschaft, wie es in der Vorstrafenakte heißt.

Doch zu einem Urteil kam es am Montag nicht. Der Grund: Der Kfz-Sachverständige, der die technischen Unfallgeschehnisse analysiert hatte, ist erkrankt und fiel aus. Sein Auftritt mit Gutachtenerstattung soll am 23. Februar stattfinden. Bis dahin ist das Verfahren vertagt worden.

Unfälle zwischen schweren Lastkraftwagen und sogenannten ungeschützten Verkehrsteilnehmern, in erster Linie Fahrradfahrern und Fußgängern, haben in den vergangenen Monaten immer wieder Verkehrssicherheitsexperten beschäftigt. Diese haben die Empfehlung ausgesprochen, sogenannte konkave oder digitale Rückspiegel an Neufahrzeugen oder als Nachrüstungen anzubieten. Von vielen Seiten wird auf die damit verbundene Problematik des toten Winkels hingewiesen, letztlich auch, weil seit Kurzem elektronische Abbiegeassistenzsysteme für Lkw angeboten werden.

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Erstellt:
13. Februar 2024, 06:00 Uhr

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