Toter nach Polizeieinsatz: Beamte ermitteln zu Tatmessern

dpa/lsw Bad Schussenried. Nach einem Polizeieinsatz mit einem Toten in Bad Schussenried untersuchen die Ermittler vor allem die Herkunft von zwei Messern. Einige Fragen dazu sind noch unklar.

Einsatzkräfte der Polizei sind in der Stadmitte von Bad Schussenried im Einsatz. Foto: Thomas Warnack/dpa

Einsatzkräfte der Polizei sind in der Stadmitte von Bad Schussenried im Einsatz. Foto: Thomas Warnack/dpa

Nach dem Tod eines 29-Jährigen bei einem Polizeieinsatz im oberschwäbischen Bad Schussenried sind unter anderem zwei sichergestellte Messer Gegenstand der Ermittlungen. Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, wurden sie am Tatort in der Innenstadt gefunden. Es handle sich dabei um ein Cutter- und ein Einhandmesser, die dem 29-Jährigen und seiner 43 Jahre alten Begleiterin zugeordnet werden konnten. Einhandmesser sind eine Art Taschenmesser, die einhändig geöffnet werden können. Woher und warum die beiden Patienten einer Psychiatrie die Messer hatten, sei derzeit noch unklar, sagte eine Sprecherin der Behörde.

Der Mann und die Frau waren am Mittwoch aus der Einrichtung in Bad Schussenried (Kreis Biberach) entwichen. Sie sollen zunächst eine Geschäftsinhaberin in der Innenstadt und später zwei alarmierte Polizisten bedroht haben. Als die beiden trotz Aufforderung die Messer nicht ablegten, schossen die Beamten. Der 29-Jährige wurde im Hüftbereich getroffen und starb später in einem Krankenhaus. Auch die Frau wurde angeschossen und verletzt, sie kam ebenfalls in eine Klinik. Lebensgefahr bestand nach Polizeiangaben nicht.

Die Klinik für forensische Psychiatrie in Bad Schussenried (Kreis Biberach) hatte die Polizisten am Mittwochmorgen verständigt, weil der Mann und die Frau sich unerlaubt aus dem offenen Maßregelvollzug entfernt hatten. Beide waren dort seit mehreren Jahren nach gerichtlicher Anordnung untergebracht.

Manche Patienten der Einrichtung hätten zwar unter bestimmten Umständen auch Umgang mit Haushaltsutensilien wie Küchenmessern, sagte der Leiter des Zentralbereichs Maßregelvollzugs, Udo Frank. „Ein Waffenbesitz ist aber grundsätzlich nicht erlaubt.“

Der Mann und die Frau hätten sich in den vergangenen Jahren bewährt und daher auch einige Lockerungen erhalten, so dass sie sich frei bewegen konnten, sagte Frank weiter. Allerdings hätten sie sich auch an die geltenden Regeln halten und den Weisungen der Mitarbeiter Folge leisten müssen. Am Mittwoch seien die Beiden in eine Wohngruppe geschickt worden, um dort einen Alkohol- und Drogentest zu machen, sagte Frank. Dabei hätten der 29-Jährige und die 43-Jährige dann unerlaubt das Gelände verlassen.

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Erstellt:
16. Juli 2020, 13:49 Uhr

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