Geburtstagsgrüße im Amtsblatt

Tübinger Nachbarort zieht Konsequenzen aus Datenschutz-Ärger für Boris Palmer

Ein Geburtstagsgruß im Amtsblatt hatte Tübingens OB Boris Palmer Ärger eingebracht. Nun reagiert eine Nachbargemeinde.

Die Tübinger Nachbargemeinde Ammerbuch zieht Konsequenzen aus dem Datenschutz-Verfahren gegen die Unistadt und stellt nun selbst die Geburtstagsgrüße im Amtsblatt ein.

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Die Tübinger Nachbargemeinde Ammerbuch zieht Konsequenzen aus dem Datenschutz-Verfahren gegen die Unistadt und stellt nun selbst die Geburtstagsgrüße im Amtsblatt ein.

Von Florian Dürr

Ein vermeintlich harmloser Geburtstagsgruß im Amtsblatt hat Anfang Dezember den Tübinger Stadtteil Unterjesingen in Aufruhr versetzt: Baden-Württembergs Landesdatenschutzbeauftragter hatte sich eingeschaltet, weil sich ein 75-Jähriger aus dem Ort über die Rechtsgrundlage für den öffentlichen Glückwunsch zu seinem Geburtstag erkundigt hatte, weil er dem Gruß im Amtsblatt zuvor nicht zugestimmt hatte. So wie es eigentlich seit 2015 gesetzlich vorgeschrieben ist.

In der Nachbargemeinde Ammerbuch, die direkt an Unterjesingen angrenzt, hat man die von Tübingens OB Boris Palmer losgetretene Datenschutz-Debatte offenbar ganz genau verfolgt. Denn nun hat das eingeleitete Datenschutz-Verfahren gegen die Stadt Tübingen auch Auswirkungen auf die 11.600-Einwohner-Gemeinde.

Städtetag stellt klar: Geburtstagsgrüße im Amtsblatt nicht verboten

„Die internen Prozesse der Gemeinde Ammerbuch wurden in diesem Zusammenhang angepasst“, teilt ein Sprecher aus dem dortigen Rathaus mit. Künftig werde es im Amtsblatt keine Veröffentlichungen von Geburtstagsgrüßen mehr geben. Diese Ankündigung haben die Einwohner Ammerbuchs bereits im Dezember in ihrem Amtsblatt vernehmen können.

Dort, wo früher die Glückwünsche an Jubilare zu finden waren, stand der Hinweis: „Aufgrund einer Gesetzesänderung ist es der Gemeindeverwaltung künftig nicht mehr gestattet, persönliche Daten zu veröffentlichen. Daher können im Amtsblatt (...) keine Geburtstagsglückwünsche der Gemeinde mehr erscheinen.“ Der baden-württembergische Städtetag hingegen stellt klar, dass Geburtstagsglückwünsche nicht generell verboten seien: „Was die Meldung suggeriert, stimmt nicht“, erklärt eine Sprecherin, „aber ohne Einverständnis geht es halt nicht mehr.“

Gemeinden stellen Glückwünsche ein, weil es zu aufwändig sei

Die Gesetzesänderung, auf die sich die Gemeinde Ammerbuch offenbar beruft, ist bereits elf Jahre alt: „Das Thema kam 2015 neu auf die Amtsblattredaktionen und Verwaltungen zu durch das Bundesmeldegesetz (BMG), das die bis dahin geltende baden-württembergische Regelung ablöste“, informiert die Städtetags-Sprecherin.

Deshalb hätten damals schon manche Gemeinden die Geburtstagsgrüße im Amtsblatt eingestellt, „weil es zu aufwändig war, die Einverständniserklärungen einzuholen und das immer abzugleichen“, heißt es. Andere Kommunen wiederum holen die Zustimmung ein, um die Tradition fortzuführen. Bei anderen müsse man sich aktiv melden. Beispiele wie das der Gemeinde Ammerbuch, die unmittelbar auf den Tübinger Fall reagieren, seien nicht bekannt. 

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Erstellt:
23. Januar 2026, 12:34 Uhr

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