Türkei fordert Auslieferung des mutmaßlichen Mörders

Wegen Drogengeschäften fordert das Heimatland die Überstellung des Angeklagten. Derweil sagt ein Polizeibeamter vor dem Landgericht aus.

Gestern sagte ein Polizeibeamter vor Gericht aus. Symbolfoto: O. Akdeniz/Stock-Adobe

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Gestern sagte ein Polizeibeamter vor Gericht aus. Symbolfoto: O. Akdeniz/Stock-Adobe

Von Heike Rommel

Backnang. Im Prozess gegen den 29-jährigen türkischen Staatsangehörigen, der bereits zugegeben hat, seine 25-jährige Frau in der gemeinsamen Backnanger Wohnung erstochen zu haben (wir berichteten), hat das Heimatland Türkei die Auslieferung des mutmaßlichen Mörders gefordert. Nach Informationen des Vorsitzenden Richters der Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht, Norbert Winkelmann, geht es dabei um kiloschwere Drogengeschäfte.

Die Stuttgarter Justiz steckt noch in einer umfangreichen Beweisaufnahme, um die Tatbestandsmerkmale des Mordes zu prüfen, zumal der Angeklagte lediglich eine „Tötung im Affekt“ eingeräumt hat. Er hatte bei der Polizei schon zugegeben, seine damals 25-jährige Frau am 4. Mai dieses Jahres erstochen zu haben. Das berichtete ein Beamter der Kripo Waiblingen als Zeuge vor Gericht.

Am besagten Tag wurde der Angeklagte von der Polizei festgenommen, nachdem er einen Verkehrsunfall bei Großbottwar verursacht hatte. Noch am selben Tag, so der Zeuge, hätte er gesagt, dass er seine Frau mit Messerstichen in den Bauch und in den Rücken erstochen habe. Der Beschuldigte hätte auch die Anschrift genannt, an der das Opfer tot in der Wohnung lag. Nachdem der Mann dem Haftrichter vorgeführt und ins Untersuchungsgefängnis Stuttgart-Stammheim gebracht worden war, wären Angehörige bei der Polizei in Backnang erschienen. Auch der Vater des Opfers, der Vermieter des Paares, Nachbarn sowie Kontaktpersonen des Angeklagten aus einem Fitnessstudio wären vernommen worden.

In der Tatwohnung wurden nach Aussage des Zeugen von der Waiblinger Kripo Unterlagen sowohl vom Angeklagten als auch vom Opfer sichergestellt. Darunter fanden sich diverse syrische Lebensläufe des Türken, der wohl seit 2016 als falscher Syrer in Deutschland war und mit den falschen Unterlagen einen Asylantrag gestellt hat. Über Interpol Ankara, so der Zeuge weiter, seien die Echtpersonalien herausgekommen. Auch die Hinterbliebenen der getöteten Frau hätten bei der Überbringung der Todesnachricht einen Hinweis darauf gegeben, dass der 29-Jährige kein Syrer ist.

Bei der Klärung, ob es sich um Mord oder eine Tötung handelt, geht es vor allem auch um die Beweggründe des Angeklagten. Eine der Fragen, die sich das Gericht nun stellt, lautet: Warum könnte der Angeklagte seine Frau umgebracht haben? Weil sie seine falsche Identität auffliegen lassen und ihn bei der Polizei angezeigt hat? In dem Fall wäre das Mordmotiv der niedrigen Beweggründe, nämlich Ärger und/oder Rache, erfüllt. Zum Tatmotiv der Heimtücke hat die Beweisaufnahme bislang nichts ergeben.

Am Tattag kaufte der Angeklagte um 7.23 Uhr ein Ausbeinmesser im Kaufland

Dass der Angeklagte planmäßig vorgegangen ist, ist mittlerweile erwiesen. Um 7.23 Uhr kaufte er am 4. Mai im Backnanger Kaufland das Ausbeinmesser, mit dem seine Frau nach Aussage des Kriminalbeamten vor Gericht gegen 9 Uhr erstochen worden ist. Zum Zustand des Angeklagten bei der Festnahme befragt, gab der Zeuge an, dieser hätte 0,58 Promille Atemalkohol gehabt und wäre mit Corona infiziert gewesen. Die häusliche Quarantäne wäre erst am Tattag gegen 24 Uhr ausgelaufen. Ansonsten hätte sich der Mann jedoch „ganz normal“ verhalten und er hätte auch alles verstanden, was die Polizei zu ihm sagte.

Meldeermittlungen haben ergeben, dass der Beschuldigte als syrischer Asylbewerber, der angeblich vor dem Krieg geflüchtet und in einem Lkw über die Balkanroute in die Bundesrepublik gekommen ist, in Kirchberg an der Murr, in zwei Murrhardter Wohnungen und in drei anderen Backnanger Wohnungen gelebt hat, bevor er mit der Getöteten im Seehofweg zusammengezogen ist, der nun zum Tatort wurde. Als die Hinterbliebenen die 25-Jährige suchten, war sie bereits tot. Der Täter hatte ein Bild von ihrem toten Körper zu seinen Verwandten in die Türkei geschickt und die Hinterbliebenen bekamen einen telefonischen Hinweis darauf, dass etwas Schlimmes passiert wäre.

Zu den „fünf wuchtigen Messerstichen“, aufgrund derer die Frau innerlich verblutet sein soll, wird sich die Gerichtsmedizinerin Iris Schimmel aus Tübingen in einem Gutachten äußern. Mit einem Gutachten über den Angeklagten ist der Gerichtspsychiater Peter Winckler, ebenfalls aus Tübingen, betraut.

Bevor sie ihn dem Haftrichter am Amtsgericht Waiblingen vorführten, brachten Polizeibeamte den Angeklagten noch ins Klinikum Winnenden, wo Ärzte eine Einnahme von Schmerztabletten feststellten, die der Mann „vermutlich in suizidaler Absicht“ genommen haben könnte.

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Erstellt:
18. Dezember 2021, 06:00 Uhr

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