USA und Deutschland

Übersicht der gegenseitigen Zölle

Die Europäische Union und die USA haben ein neues Handelsabkommen geschlossen. Hier die Übersicht.

Auf diese Zölle hat man sich geeinigt.

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Auf diese Zölle hat man sich geeinigt.

Von Lukas Böhl

Am 27. Juli 2025 haben die Vereinigten Staaten und die Europäische Union eine neue Handelsvereinbarung geschlossen. Ziel des Abkommens ist es, verlässliche Rahmenbedingungen für den bilateralen Warenverkehr zu schaffen und den Handel zwischen den beiden Wirtschaftsräumen zu vereinfachen. Die Zölle gelten für alle Länder der EU und somit auch für Deutschland.

Einheitlicher Zollsatz auf EU-Ausfuhren

Kernpunkt des Abkommens ist ein einheitlicher Zollsatz von 15 % auf einen Großteil der Waren, die aus der EU in die USA exportiert werden. Dieser Satz gilt sektorübergreifend und betrifft unter anderem:

  • Kraftfahrzeuge
  • Halbleiter
  • Pharmazeutische Produkte

Der Tarif wurde als sogenannter „all-inclusive“-Satz festgelegt. Zusätzliche Zölle oder Aufschläge sind laut Vereinbarung ausgeschlossen. Damit sollen Unternehmen Planungssicherheit erhalten.

Zollfreiheit für bestimmte Produktgruppen

Beide Seiten haben sich außerdem auf gegenseitige Zollfreiheit („zero-for-zero tariffs“) für ausgewählte strategische Produkte geeinigt. Dazu zählen:

  • Flugzeuge und Flugzeugkomponenten
  • Bestimmte Chemikalien
  • Generika
  • Halbleiterausrüstungen
  • Bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Kork, Nüsse, Tierfutter)
  • Natürliche Ressourcen und kritische Rohstoffe

Die Liste dieser Produkte ist erweiterbar. Weitere Kategorien könnten künftig hinzukommen.

Stahl und Aluminium

Für den Import von Stahl und Aluminium aus der EU in die USA gelten weiterhin Strafzölle in Höhe von 50 %. Im Rahmen des Abkommens wurde jedoch vereinbart, künftig ein Quotensystem einzuführen. Ziel ist es, die bestehenden Zölle in einem abgestimmten Verfahren schrittweise zu reduzieren.

Energiesektor und Investitionen

Die Europäische Union verpflichtet sich außerdem zu:

  • Importen von US-Energieprodukten (Flüssiggas, Erdöl, Kernbrennstoffe) im Umfang von rund 750 Milliarden US-Dollar
  • Investitionen in den USA in Höhe von rund 600 Milliarden US-Dollar in den kommenden Jahren

Weitere Regelungen

  • Pharmazeutische Produkte aus der EU bleiben zunächst zollfrei, solange noch Prüfverfahren nach US-Sicherheitsrecht (Section 232) laufen.
  • Für bestimmte Warengruppen wie Wein und Spirituosen laufen derzeit noch separate Verhandlungen. Die EU strebt auch in diesem Bereich eine gegenseitige Zollfreiheit an.
  • Das Abkommen sieht vor, Zollerleichterungen schrittweise auszuweiten und Handelshemmnisse weiter abzubauen.

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Erstellt:
29. Juli 2025, 09:54 Uhr

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