EU-Sanktionen gegen Russland
Übersicht der neuen Maßnahmen
Die EU hat das 18. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen – mit neuen Maßnahmen gegen Energieexporte, Banken und militärische Zulieferer.

© Svet foto / shutterstock.com
Das sind die neuen Sanktionen gegen Russland.
Von Redaktion
Am 18. Juli 2025 hat die Europäische Union ihr 18. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es zählt zu den bislang schärfsten Maßnahmen seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Ziel ist es, die wirtschaftliche und militärische Handlungsfähigkeit Moskaus weiter einzuschränken und den Druck auf Kremlchef Wladimir Putin zu erhöhen. Im Fokus stehen Energie, Finanzwesen, Militärindustrie und Handel – auch mit Drittstaaten. Ein Überblick:
Energie-Sanktionen
- Ölpreisdeckel gesenkt: Die Preisobergrenze für russisches Rohöl wird von 60 auf 47,60 US-Dollar pro Barrel gesenkt. Gleichzeitig wird ein dynamischer Anpassungsmechanismus eingeführt, um den Deckel künftig automatisch an den Weltmarktpreis anzupassen.
- Schattenflotte ins Visier genommen: Weitere 105 Tanker aus Putins sogenannter Schattenflotte dürfen keine EU-Häfen mehr anlaufen. Die Flotte umgeht bisher Preisobergrenzen und transportiert auch Waffen oder gestohlenes Getreide.
- Neue Einträge auf Sanktionsliste: Betroffen sind u. a. internationale Firmen, die die Schattenflotte betreiben, Händler russischen Rohöls und ein indisches Rosneft-Partnerunternehmen. Auch ein Kapitän und ein Betreiber eines Flaggenregisters wurden erstmals gelistet.
- Importverbot für raffiniertes Erdöl: Produkte aus russischem Rohöl dürfen nicht mehr aus Drittstaaten in die EU eingeführt werden – ausgenommen sind nur Kanada, Norwegen, die Schweiz, Großbritannien und die USA.
- Nord Stream 1 und 2: Es gilt ein umfassendes Transaktionsverbot – kein Handel, keine Wartung, kein Betrieb. Die Pipelines sollen de facto stillgelegt bleiben.
- Tschechien verliert Ausnahmeregelung: Die bislang bestehende Sondergenehmigung für russische Ölimporte läuft aus.
Bankensektor
- Nachrichtendienste gesperrt: 22 weitere russische Banken unterliegen nun dem vollständigen Transaktionsverbot. Der Zugang zu europäischen Finanznachrichtendiensten wird untersagt.
- Druck auf Drittstaaten: Schwellen für Sanktionen gegen Banken und Krypto-Dienstleister aus Drittstaaten werden gesenkt – insbesondere bei Unterstützung des russischen Nachrichtensystems SPFS.
- Russischer Staatsfonds betroffen: Alle Transaktionen mit dem Russischen Direktinvestitionsfonds (RDIF), seinen Unterfonds und Firmenbeteiligungen werden verboten. Betroffen sind bereits vier Unternehmen.
- Software-Verbot: Export, Verkauf und Bereitstellung von spezieller Bankensoftware an Russland ist untersagt.
Militärindustrie
- Strafmaßnahmen gegen ausländische Zulieferer: Drei chinesische Firmen, die Russland mit kriegsrelevanter Technik versorgen, werden erstmals direkt sanktioniert. Auch acht belarussische Rüstungsunternehmen sind betroffen.
- Exportverbot für Dual-Use-Güter: 26 weitere Unternehmen (darunter elf aus Drittstaaten wie China, Hongkong und Türkei) unterliegen verschärften Ausfuhrbeschränkungen – darunter CNC-Maschinen und chemische Bestandteile für Raketentreibstoffe.
- Transitverbot ausgeweitet: Der Transport bestimmter Wirtschaftsgüter durch Russland wird eingeschränkt, vor allem im Bau- und Transportbereich.
Personenbezogene Sanktionen
- Neue Einträge auf der EU-Sanktionsliste: 14 Personen und 41 Organisationen wurden neu gelistet – darunter Akteure der russischen Kinderdeportationen, Kulturmanipulatoren in besetzten Gebieten sowie ein bekannter russischer Propagandist.
- Rüstungsindustrie im Fokus: Acht belarussische Firmen aus dem militärisch-industriellen Komplex werden sanktioniert.
- Finanzielle Isolierung: Auch Belarus unterliegt nun einem vollständigen Transaktionsverbot mit Blick auf spezialisierte Finanzdienste. Zudem gilt ein Waffenembargo.
- Investitionsschutz: Gegen juristische Schlupflöcher Russische Unternehmen und Oligarchen versuchen vermehrt, EU-Sanktionen durch Schiedsverfahren auf Grundlage bilateraler Investitionsabkommen (BITs) zu umgehen. Die EU reagiert mit Maßnahmen zur Nichtanerkennung solcher Verfahren und verpflichtet Mitgliedsstaaten, juristisch dagegen vorzugehen.