Urteil zur Badener Wand

Uhu ist schuld – Gericht hebt Kletterverbot auf

Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat einer Klage des Alpenvereins zur Badener Wand stattgegeben. Für den amtlichen Naturschutz ist es eine schwere Niederlage.

Er schaut so harmlos. Doch offenbar ist der Uhu schuld am mageren Familienglück des Wanderfalken.

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Er schaut so harmlos. Doch offenbar ist der Uhu schuld am mageren Familienglück des Wanderfalken.

Von Eberhard Wein

Es ist eine schwere Niederlage für den amtlichen Naturschutz: Drei Jahre nach ihrer Verbannung dürfen die Klettersportler wieder zurück an die Badener Wand im Kletterrefugium Battert bei Baden-Baden. Das hat das Karlsruher Verwaltungsgericht entschieden.

Die Richter der sechsten Kammer gaben damit einer Klage des Deutschen Alpenvereins (DAV) statt. „Wir sind extrem erleichtert, dass dieser kräftezehrende Streit ein glimpfliches Ende gefunden hat“, sagte der DAV-Vizepräsident Wolfgang Arnoldt. Man werde sich weiterhin für eine Vereinbarkeit von Klettersport und Naturschutz einsetzen.

Das Regierungspräsidium gilt als besonders streng

Das Gericht gab noch keine Urteilsgründe bekannt, doch offenbar kam es nach Anhörung zweier unterschiedlicher ornithologischer Gutachten zu dem Schluss, dass das eher mäßige Familienglück eines an der Badener Wand brütenden Wanderfalkenpärchens nicht allein auf menschliche Störungen zurückzuführen ist. Vielmehr steht ein in dem Gebiet ebenfalls ansässiger Uhu unter Verdacht, den Jungtieren zuzusetzen. Der Uhu ist ein natürlicher Fressfeind junger Wanderfalken.

Tatsächlich war auch in diesem Jahr an der Badener Wand lediglich ein Jungtier flügge geworden, obwohl wegen des ganzjährigen Kletterverbots keine Sportler mehr am Felsen waren. Die Stadt Baden-Baden hatte das Verbot 2022 auf Veranlassung der Naturschutzbehörde im Karlsruher Regierungspräsidium erlassen. Sie gilt als besonders streng, nachdem sie zum Schutz brütender Haubenlerchen den Freigang von Katzen in einem Walldorfer Neubaugebiet untersagt hatte.

„Jetzt können wir auch an der Badener Wand zu sinnvollen Maßnahmen für den Schutz von Felsbrütern zurückkehren und gleichzeitig dieses traditionsreiche Klettergebiet erhalten“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des DAV-Landesverbands Baden-Württemberg, Michelle Müssig. Unstrittig ist, dass die Badener Wand weiterhin vom 15. Januar bis zum 31. Juli Sperrgebiet bleibt. In diese Zeit fällt die Balz-, Brut- und Aufzuchtfrist der Wanderfalken.

Es bleibt bei einer zeitlich befristeten Sperrung

„Diese zeitlich befristeten Sperrungen funktionieren seit Jahrzehnten in vielen Gebieten Deutschlands einwandfrei“, erklärte Marc Stannartz, beim DAV verantwortlich für die Kletterkonzeptionen. „Sie sind in der Community bekannt und akzeptiert – und sie wirken.“ Als Beispiel verwies er auf den Gelben Fels bei Bad Urach. Dort seien in den vergangenen beiden Jahren dank der erfolgreichen befristeten Sperrungen drei (2025) beziehungsweise vier (2024) Jungvögel ausgeflogen.

Ob vom 1. August an die von der Stadt entfernten Kletterhaken wieder angebracht und das Gebiet für Kletterer wieder geöffnet werden kann, ist noch offen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann nach Zugang der Urteilsgründe innerhalb eines Monats Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim stellen.

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Erstellt:
30. Juli 2025, 16:14 Uhr

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