Umfrage zum Mietspiegel – erstmals Bußgeld

Die Stadt schreibt 10 000 Mieter und Vermieter an. Erstmals ist die Teilnahme an der Befragung Pflicht.

Wohnen in Stuttgart ist meist teuer. Wie viel verlangt werden darf, wird im neuen Mietspiegel ermittelt.

© Lichtgut/Max Kovalenko

Wohnen in Stuttgart ist meist teuer. Wie viel verlangt werden darf, wird im neuen Mietspiegel ermittelt.

Von Konstantin Schwarz

Stuttgart - Die Mieten in der Landeshauptstadt kennen seit Jahren nur eine Richtung: nach oben. Doch Vermieter dürfen die Miete nicht beliebig festlegen und erhöhen, die Schranken setzen der Mietspiegel, der die ortsübliche Vergleichsmiete nennt, und die gesetzlichen Kappungsgrenzen. Der aktuelle Spiegel gilt in Stuttgart noch bis zum Jahresende, für den nächsten startet die Stadt in diesem April eine Umfrage unter zahlreichen Haushalten.

Seit rund 50 Jahren schaffe der Mietspiegel Transparenz und sichere damit den Rechtsfrieden zwischen den Mietparteien, so die Stadt. In Streitfällen erleichtert er Gerichten die Entscheidung. Für den Mietspiegel 2025/2026 braucht es neue Daten, auch zur Struktur des Wohnungsmarktes.

Rund 10 000 zufällig ausgewählte Mieterhaushalte werden diesen Tagen Post vom Amt erhalten. Das Statistikamt zieht damit eine große Stichprobe. Dem Fragebogen sollten die Angeschriebenen in diesem Jahr ganz besondere Beachtung schenken, denn nach einer Gesetzesänderung sind Mieter und Vermieter seit 2022 zur Auskunft verpflichtet. Wer das ignoriert und den Bogen in die Tonne legt, dem droht ein Bußgeld.

Um genauere Daten zu erhalten und die Befragten zu entlasten, hat das Statistikamt die Fragen auf Mieter und Vermieter aufgeteilt. Wie steht es um die Ausstattung? Wie um den Modernisierungsstandard? Die Angaben beider Parteien verspricht das Amt „passgenau“ zusammenzuführen. Mit den Fragen zur Mietsituation einher geht eine Untersuchung zum Wohnungsmarkt mit eigenen Fragen. Dafür werden auch 3000 Eigentümer angeschrieben, zum Beispiel zu Energiethemen.

Manche dieser Eigentümer haben sich über den „Beipackzettel“ mit dem Hinweis auf das mögliche Bußgeld gewundert. Auf Nachfrage erfuhren sie vom Statistikamt, dass diese „Nebenwirkung“ nicht eintreten kann. Der Zettel sei fälschlich beigelegt worden, die Teilnahme für Eigentümer freiwillig, für sie besteht keine Auskunftspflicht.

Die zusätzlichen Erkenntnisse zum Wohnungsmarkt werden im entsprechenden Bericht von Statistikamt und Amt für für Stadtplanung und Wohnen veröffentlicht. Der Mietspiegel 2025/2026 wird bis Ende 2024 fertiggestellt und tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Beteiligt sind neben der Stadt der DMB-Mieterverein Stuttgart und Umgebung, der Verein Haus & Grund Stuttgart und die Amtsgerichte. Der aktuelle Spiegel kann auf der Homepage der Stadt eingesehen werden. Je nach Wohnfläche und Baujahr reicht die ortsübliche Vergleichsmiete von 8,92 Euro (Baujahr 1915-1984, 90 bis unter 115 Quadratmeter) bis zu 13,16 Euro (Baujahr ab 2011, bis 32 Quadratmeter). Dazu kommen Zuschläge für die Lage (mit Ausnahme von „Nord 1“ in Rot, Giebel, Teilen von Zazenhausen und Zuffenhausen) und Zu- oder Abschläge für die Ausstattung.

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Erstellt:
17. April 2024, 22:10 Uhr
Aktualisiert:
18. April 2024, 21:55 Uhr

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