Justizministerium nennt Zahlen

Unterbringung im Maßregelvollzug – Zahl in Baden-Württemberg gestiegen

Straftäter, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig sind, landen im Maßregelvollzug. Das Justizministerium nennt Zahlen.

Nicht schuldfähige Straftäter werden im Maßregelvollzug untergebracht. (Symbolbild)

© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Nicht schuldfähige Straftäter werden im Maßregelvollzug untergebracht. (Symbolbild)

Von red/dpa/lsw

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Unterbringungen im Maßregelvollzug gestiegen. 2024 wurden insgesamt 190 Straftäter mit psychischer Erkrankung in Baden-Württemberg neu untergebracht - 2019 lag die Zahl bei 144, wie das Justizministerium in Stuttgart auf Anfrage mitteilte. Neuere Zahlen lagen nicht vor. 

Rechtlich geregelt ist das im Paragrafen 63 im Strafgesetzbuch. Die zeitlich unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie wird im Rahmen einer Gerichtsverhandlung angeordnet. Statt einer Anklage gibt es in solchen Prozessen einen Sicherungs-Antrag.

Sicherungs-Antrag statt Anklage

In der gesicherten Einrichtung sind Straftäter mit einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung untergebracht, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht oder nur vermindert schuldfähig sind. Die Menschen sollen in der forensischen Psychiatrie behandelt und die Öffentlichkeit vor ihnen geschützt werden.

„Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist die Anordnung der Unterbringung obligatorisch und steht nicht im Ermessen des Gerichts“, erklärte ein Sprecher des Justizministeriums. Die Zahl der neuen Unterbringungen schwankt immer wieder. Von 2021 auf 2022 fiel sie von 186 auf 163. Neuere Zahlen lagen nicht vor.

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Erstellt:
18. Januar 2026, 08:28 Uhr

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