Upskirting: Drei Justizminister fordern Strafbarkeit

dpa/lsw Stuttgart. Bayern und Nordrhein-Westfalen bereiten einen Gesetzentwurf für eine Bundesratsinitiative vor, um das heimliche Fotografieren unter Röcke von Frauen und Mädchen unter Strafe zu stellen. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) will beim grünen Koalitionspartner dafür werben, dass auch Baden-Württemberg die Initiative unterstützt.

Guido Wolf (CDU), Baden-Württembergs Justizminister, während einer Pressekonferenz. Foto: Sebastian Gollnow/Archivbild

Guido Wolf (CDU), Baden-Württembergs Justizminister, während einer Pressekonferenz. Foto: Sebastian Gollnow/Archivbild

Das sogenannte Upskirting sei ein beschämender und verletzender Eingriff in die Intimsphäre der betroffenen Frauen, teilte Wolf in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit seinen beiden Justizkollegen aus Nordrhein-Westfalen und Bayern, Peter Biesenbach (CDU) und Georg Eisenreich (CSU), am Donnerstag mit. „Wir wollen, dass sich Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum frei bewegen und selbstbestimmt kleiden können. Dazu müssen wir einen strafrechtlichen Schutz vor voyeuristischen Bildjägern schaffen.“ Ein entsprechender Straftatbestand würde es den Angaben zufolge der Polizei zum Beispiel erleichtern, Personalien eines Täters aufzunehmen, Platzverweise zu erteilen und den Fotoapparat oder das Handy zu beschlagnahmen.

Bislang sind solche Aufnahmen in der Regel nicht strafbar - es sei denn, das Opfer hält sich in einer Wohnung auf und die Aufnahmen verletzen den höchstpersönlichen Lebensbereich. Dann drohen nach dem Strafgesetzbuch bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Zwei Frauen hatten im Internet eine Petition gestartet, um Upskirting unter Strafe zu stellen. Bislang haben mehr als 52 000 Menschen die Petition unterzeichnet.

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Erstellt:
13. Juni 2019, 15:07 Uhr

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