Bewährungsstrafe für selbst ernannten „Druiden“ gefordert

dpa Mannheim. Weil er Unmengen an Waffen gehortet haben soll, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung für einen selbst ernannten „Druiden“. Für Volksverhetzung und die Leugnung des Holocausts plädierte der Staatsanwalt am Freitag vor dem Mannheimer Landgericht auf eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 15 Euro.

Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Die Verteidigung verlangte nur eine anderthalbjährige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à fünf Euro. Vorausgegangen war eine Verständigung zwischen den Parteien auf eine mildere Strafe im Gegenzug für ein Geständnis. Ein Urteil wurde gegen Mittag erwartet.

Der 71-Jährige hatte die Vorwürfe gestanden. Er gilt als Kopf eines Quartetts, das sich aus Angst vor Anarchie ein Waffenarsenal angelegt habe. Die anderen drei Angeklagten wurden schon zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Bei einer Razzia im Jahr 2017 waren bei dem Hauptangeklagten im Rhein-Neckar-Kreis und seinen Anhängern Waffen, Munition und Sprengstoff gefunden worden. Der aus dem nordhessischen Grebenstein stammende Mann soll versucht haben, auf einem Campingplatz in Sachsen-Anhalt für den Fall einer von ihm befürchteten Invasion etwa von Russen oder Außerirdischen autark zu leben. Er wird der Szene der „Reichsbürger“ zugerechnet.

© dpa-infocom, dpa:220203-99-965597/3

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Erstellt:
4. Februar 2022, 02:40 Uhr

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