Verteidiger des „Waldläufers von Oppenau“: Urteil anfechten

dpa Offenburg. Die Verteidiger des „Waldläufers von Oppenau“ wollen gegen dessen Verurteilung zu drei Jahren Haft wegen Geiselnahme Revision einlegen. Sie halte das Urteil „einfach rechtlich für falsch“, sagte Anwältin Melanie Mast am Freitag in Offenburg. Es habe keine Geiselnahme vorgelegen. Das Urteil werfe rechtliche Fragen auf, die der Bundesgerichtshof klären müsse.

Eine Justitia-Figur steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Eine Justitia-Figur steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Der heute 32 Jahre alte Angeklagte Yves R. hatte im Juli 2020 bei der Kontrolle einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte im Schwarzwald vier Polizisten entwaffnet und war mit deren Dienstwaffen in den Wald geflohen. Erst fünf Tage später gelang die Festnahme in einem Gebüsch nahe Oppenau.

Die Geiselnahme ereignete sich aus Sicht des Vorsitzenden Richters Wolfgang Kronthaler in der Hütte. R. habe fortwährend einen Beamten mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusswaffe bedroht und sich so des Polizisten bemächtigt, sagte Kronthaler nach Verkündung des Urteils. Das Ziel sei dabei gewesen, den Beamten und seine drei Kollegen zur Herausgabe ihrer Waffen zu bewegen. Es habe sich allerdings aus verschiedenen Gründen um einen minderschweren Fall gehandelt: So habe die Bemächtigung nur kurz, nämlich wenige Sekunden, gedauert - anders etwa als bei einer Geiselnahme in einer Bank, bei der ein Opfer stundenlang festgehalten werde.

© dpa-infocom, dpa:210218-99-499316/6

Drei vermummte und bewaffnete Polizisten sind im Einsatz in Oppenau. Foto: Sven Kohls/SDMG/dpa/Archivbild

Drei vermummte und bewaffnete Polizisten sind im Einsatz in Oppenau. Foto: Sven Kohls/SDMG/dpa/Archivbild

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Erstellt:
19. Februar 2021, 01:45 Uhr

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