Jugendarrest nach sinnlosem Tod eines geschützten Auerhahns

dpa Titisee-Neustadt. Die Zahl des Auerwildes im Schwarzwald ist längst auf einen bedrohlich niedrigen Stand geschrumpft. Wenn dann ein junger Mann einen der geschützten Vögel erschlägt, löst das Empörung aus. Jetzt hat das Amtsgericht Titisee-Neustadt in dem Fall geurteilt.

Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Illustration

Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Illustration

Auerhähne verteidigen sich bei Störungen anstatt zu flüchten. Das wurde einem der streng geschützten Vögel im vergangenen August am Feldberg im Schwarzwald zum Verhängnis. Ein betrunkener junger Mann scheuchte das Tier auf einer Wiese auf - und erschlug es mit einer Flasche. Für die Tat, die nach Überzeugung von Richter André Gerber durch Zeugen belegt ist, soll der 21-Jährige nach Jugendstrafrecht für eine Woche in Dauerarrest. Außerdem muss er 1000 Euro an die Naturschutzorganisation Nabu zahlen.

Die Tat hatte überregional Bestürzung hervorgerufen. Ein 23 Jahre alter Mann, der zusammen mit dem Jüngeren während eines Volksfests im Hochschwarzwald unterwegs war, erhielt wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eine Geldstrafe in Höhe von 1300 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für den 21-Jährigen hat die Tat eine weitere Konsequenz: Sein Jagdschein wurde eingezogen. Nach dem Urteil ist dem Mann die Jagdausübung für sechs Monate verboten. „Aus dem Geschehen spricht eine mangelnde Reife in Bezug auf die Jagdausübung“, sagte Gerber.

Der Richter ging mit dem Arrest über den Antrag des Staatsanwalts hinaus. Dieser hatte für den Jüngeren eine Geldauflage von 2400 Euro gefordert. Die Verteidiger hatten für ihre Mandanten jeweils auf Freispruch plädiert.

Auerhühner sind als bedrohte Tierart streng geschützt und kommen im Schwarzwald nur noch in wenigen Gebieten vor. Die beiden Angeklagten äußerten zum Schluss des Prozesses ihr Bedauern. Dem 21-Jährigen hielt Gerber vor, sich nicht ehrlich mit der Tat auseinandergesetzt zu haben. Für ihn als Jäger müssten hohe Ansprüche gelten. Er habe genau gewusst, dass er einen Auerhahn vor sich hatte und kenne dessen Bedeutung.

Die beiden Männer waren von mehreren Zeugen beobachtet worden, wie sie vom Weg auf eine Wiese gegangen seien, obwohl das in dem Naturschutzgebiet verboten sei. Der 21-Jährige hatte angegeben, vor dem aufgescheuchten Auerhahn zurückgewichen und dabei gestürzt zu sein. Zur Verteidigung gegen das angreifende Tier habe er mit der Hand zugeschlagen. „Ich glaube Ihnen nicht, dass Sie gefallen sind“, sagte Gerber. Geschlagen habe er mit einer Flasche.

Strafmildernd wirke sich bei beiden Angeklagten aus, dass sie betrunken gewesen seien. „Das ist die klassische Folge des Alkoholtrinkens, dass man Dinge falsch einschätzt.“ Beiden hielt Gerber zu Gute, dass sie von ungewöhnlich intensiver Medienberichterstattung betroffen seien und mit gravierenden sozialen Folgen leben müssten.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer von einem nicht wieder gut zu machenden Schaden gesprochen, weil die Population der Auerhühner am Feldberg bereits so klein sei, dass jeder Verlust den Fortbestand gefährde. „Das Tier durfte da sein, die Angeklagten nicht.“

Die Tierrechts-Organisation Peta begrüßte das Urteil: „Das Töten oder Quälen eines Tieres - ganz gleich welcher Art - ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die auch nicht mit Alkoholeinfluss zu rechtfertigen ist“, teilte Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung mit.

Einer der beiden Verteidiger reagierte mit einem Vorwurf an die Behörden. Wie sei es zu verantworten, mitten im Lebensraum der Auerhühner jedes Jahr ein Volksfest mit Tausenden Teilnehmern zuzulassen? (Az: 22 Ds 451 Js 28645/19).

Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: picture alliance / Uli Deck/dpa/Symbolbild

Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: picture alliance / Uli Deck/dpa/Symbolbild

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Erstellt:
4. August 2020, 03:00 Uhr

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