Urteil zu Kinderpornografie-Portal großteils rechtskräftig

dpa/lhe Karlsruhe/Limburg. Das Urteil gegen vier Führungsmitglieder der weltweiten Kinderpornografie-Plattform „Elysium“ ist überwiegend rechtskräftig. Der Fall eines Angeklagten muss nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) teilweise neu entschieden werden, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Der neue Tatrichter habe unter anderem die Aufgabe, eine neue Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden und abermals über die Unterbringung des Mannes in der Sicherungsverwahrung zu entscheiden.

Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: picture alliance / Uli Deck/dpa/Symbolbild

Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: picture alliance / Uli Deck/dpa/Symbolbild

Das Landgericht Limburg hatte die vier Männer aus Hessen, Bayern und Baden-Württemberg im März 2019 zu Haftstrafen zwischen drei Jahren und zehn Monaten sowie neun Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Richter waren überzeugt, dass sie die Plattform als Bande im abgeschirmten Darknet betrieben oder sich daran beteiligt hatten. Der Server stand in der Werkstatt eines Mannes im hessischen Bad Camberg. „Elysium“ war etwa ein halbes Jahr online und hatte bei seiner Abschaltung im Juni 2017 mehr als 111 000 Nutzerkonten weltweit.

Die Angeklagten waren im Wesentlichen geständig, teils aber mit Einschränkungen. Verurteilt wurden die Deutschen unter anderem wegen des öffentlichen Zugänglichmachens sowie des Besitzes von Kinderpornografie, ein damals 63-Jähriger zudem wegen schweren sexuellen Missbrauchs zweier Kinder. Die Richter ordneten gegen ihn die Sicherungsverwahrung an. Drei der Angeklagten legten Revision gegen ihre Verurteilung ein. Ein vierter habe diese zurückgezogen, teilte ein Sprecher des Landgerichts mit.

Der BGH bestätigte das Strafmaß für zwei der Angeklagten, allerdings entfiel jeweils ein Fall des Besitzes kinderpornografischer Schriften. Im Fall des dritten Angeklagten hoben die obersten Richter mehrere Einzelstrafen sowie die Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten auf. „Dies bedingte gleichzeitig den vorläufigen Wegfall der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung“, teilte das Gericht weiter mit.

Zum Artikel

Erstellt:
14. Mai 2020, 17:59 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen