Björn Höcke

Urteile gegen AfD-Politiker wegen NS-Parole rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens einer NS-Parole bestätigt. Die Hintergründe.

AfD-Politiker Björn Höcke

© Martin Schutt/dpa/Martin Schutt

AfD-Politiker Björn Höcke

Von red/afp

Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole zu Geldstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. Es ging um zwei Vorfälle bei Veranstaltungen, bei denen Höcke die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA "Alles für Deutschland" ausgesprochen beziehungsweise seine Zuschauer dazu animiert hatte, sie zu vervollständigen.

Das Landgericht sprach ihn im Mai und im Juli 2024 jeweils wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Es verhängte eine Geldstrafe von 16.900 Euro und eine von von 13.000 Euro. Höcke wandte sich an den BGH, der aber keine Rechtsfehler fand.

Höcke habe die Parolen nicht in Ausübung seines Mandats als Abgeordneter benutzt, erklärte der BGH. Seine Äußerungen seien nicht vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt.

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Erstellt:
11. September 2025, 11:38 Uhr
Aktualisiert:
11. September 2025, 15:56 Uhr

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