Urteile um Drogenhandel im Gefängnis Freiburg rechtskräftig

dpa/lsw Freiburg. Die Urteile gegen einen Häftling und eine ehemalige Justizbeamtin wegen Drogenhandels im Freiburger Gefängnis sind rechtskräftig. Es seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, teilte das Freiburger Landgericht am Donnerstag mit (Az.: 15 KLs 620 Js 33188/19).

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild/Archivbild

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild/Archivbild

Das Gericht hatte die Frau am 9. April wegen Bestechlichkeit und Beihilfe zum Drogenhandel zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt, den 33 Jahre alten Häftling unter anderem wegen Bestechung und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Beamtin zweimal gegen 1000 beziehungsweise 1500 Euro Betäubungsmittel und verbotene Gegenstände wie Mobiltelefone in das Gefängnis geschmuggelt hatte. Der 33-Jährige wiederum habe hinter Gittern mit den Drogen gehandelt. Auch dessen Bruder wurde verurteilt, zu einer Geldauflage von 1500 Euro. Er soll die Drogen und die Telefone an die Beamtin übergeben haben. Die Gruppe war nach den Taten in den Jahren 2018 und 2019 aufgeflogen.

© dpa-infocom, dpa:210429-99-403440/2

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Erstellt:
29. April 2021, 14:16 Uhr

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