US-Gericht senkt Strafe für Bayer in Glyphosat-Urteil

dpa San Francisco. Ein US-Berufungsgericht hat die Strafe für Bayer in einem Verfahren um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat deutlich gesenkt. Ein echter Erfolg ist das aber nicht. Denn der Schuldspruch selbst hat Bestand.

Behälter mit Roundup, ein glyphosathaltiges Unkrautvernichtungsmittel von Monsanto, stehen in einem Regal in einem Geschäft in San Francisco. Foto: Haven Daley/AP/dpa

Behälter mit Roundup, ein glyphosathaltiges Unkrautvernichtungsmittel von Monsanto, stehen in einem Regal in einem Geschäft in San Francisco. Foto: Haven Daley/AP/dpa

Ein Berufungsgericht in den USA hat die Strafe für den Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer in einem Verfahren um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat deutlich gesenkt.

Der Schuldspruch selbst hat jedoch weiter Bestand. Das könnte eine Signalwirkung für andere Kläger in dem Milliardendrama haben. Bayer begrüßte die Entscheidung in einer Stellungnahme als „Schritt in die richtige Richtung“, betonte aber erneut, dass es sich bei dem Unkrautvernichter um ein sicheres Produkt handele und kündigte an, Rechtsmittel zu prüfen. Die Bayer-Aktien stiegen am Dienstag zwar um 1,7 Prozent, blieben aber dennoch hinter dem deutschen Leitindex Dax zurück.

Das Berufungsgericht in San Francisco hatte in einer Entscheidung vom Montag (Ortszeit) den Schaden- und Strafschadenersatz, den das Unternehmen dem Krebs-Opfer Dewayne Johnson zahlen muss, von ursprünglich 289 Millionen auf 20,5 Millionen Dollar (17,9 Mio Euro) gesenkt. Der Kläger, bei dem 2014 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert wurde, hatte den Unkrautvernichter Roundup des 2018 von Bayer übernommenen US-Saatgutherstellers Monsanto für sein Leiden verantwortlich gemacht und dem Konzern vorgeworfen, die Gefahren verschwiegen zu haben.

Eine Geschworenenjury hatte Bayer deshalb im August 2018 zu Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt, woraufhin der Aktienkurs eingebrochen war. Die Summe wurde danach zwar rasch auf 78 Millionen Dollar gesenkt, doch Bayer ging trotzdem in Berufung.

Zwei weitere Verfahren hatte Bayer ebenfalls in der ersten Instanz verloren und war auch in diesen zu hohen Zahlungen an die Kläger verurteilt worden. Bayer geht auch gegen diese Urteile vor, hier stehen die Berufungsverhandlungen aber noch aus.

Ein Händler wertete das Ergebnis der ersten Berufung als „auf den zweiten Blick“ negativ. Zwar sei die Schadenersatzsumme kräftig reduziert worden, doch das Urteil und die Höhe der geforderten Zahlung dürften es Bayer erschweren, die Rechtsstreitigkeiten mit anderen Klägern zu beenden.

So will Bayer eigentlich Zehntausende Glyphosat-Klagen mit einem großangelegten Vergleich aus der Welt schaffen und dafür bis zu 10,9 Milliarden US-Dollar (9,8 Mrd Euro) in die Hand nehmen. Allerdings wackelt der Ende Juni bekanntgegebene Deal. So kritisierte ein Richter den Teil der Vereinbarung, der mögliche künftige Fälle abdeckt. Der entsprechende Gerichtsantrag auf eine vorläufige Zustimmung zu der Vereinbarung für künftige Glyphosat-Klagen wurde daraufhin zurückgezogen. Die drei bereits verhandelten Fälle - also auch das Johnson-Verfahren - sind in dem Vergleich nicht inbegriffen.

Bayer hatte sich die Glyphosat-Probleme 2018 mit der 63 Milliarden Dollar teuren Übernahme des US-Saatgutkonzerns Monsanto aufgehalst. Vor der ersten Niederlage in einem Glyphosat-Verfahren im Sommer 2018 hatten die Bayer-Papiere noch mehr als 93 Euro gekostet. Aktuell kosten sie um die 63 Euro. Entsprechend groß bleibt der Druck auf Konzernchef Werner Baumann, die Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen.

© dpa-infocom, dpa:200721-99-869968/2

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Erstellt:
21. Juli 2020, 12:26 Uhr

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