Vater und Mutter äußern sich nicht
Ettlingen /KM - Die Ermittlungen im Fall eines Jägers, der im Januar in Ettlingen (Kreis Karlsruhe) in der heimischen Wohnung seine Tochter erschossen hatte, sind noch nicht abgeschlossen. Das bestätigte der Pressesprecher der Karlsruher Staatsanwaltschaft, Tobias Wagner. Warum sich der Schuss aus der geladenen Waffe in der Wohnung löste, sei noch nicht aufgeklärt.
Sowohl der Vater als auch die Mutter, die ebenfalls im Raum war, als der Schuss fiel, hätten sich bei der Vernehmung nicht mehr dazu geäußert. Die Staatsanwaltschaft hat ein Waffengutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob womöglich auch ein technischer Fehler vorgelegen haben könnte. Klar ist, der Jäger hätte seine Waffe gar nicht in der Wohnungen laden dürfen. Die gültigen Unfallverhütungsvorschriften sehen vor, dass eine Waffe erst unmittelbar vor der Jagdausübung geladen werden darf.
Bei dem dramatischen Vorfall war die 19-jährige Tochter des Jägers vom Schuss schwer verletzt worden und anschließend im Krankenhaus gestorben. Ob es überhaupt zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung kommt, ist laut der Staatsanwaltschaft noch völlig offen.