Verbindungsritual eskaliert: Geldstrafe nach „Couleurbesuch“

dpa/lsw Heidelberg. Nach einem ausgearteten Ritual sind drei Mitglieder einer Studentenverbindung vom Landgericht Heidelberg zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt worden. Nach Angaben des Gerichts wollten sie bei einem nächtlichen sogenannten Couleurbesuch in das Haus einer anderen Verbindung eindringen und beschädigten unter anderem Türen. Der Schaden wurde auf über 2000 Euro taxiert. Der Eigentümer des Gebäudes hatte geklagt, in erster Instanz aber nicht den gesamten Schadenersatz zugesprochen bekommen, hieß es am Mittwoch. Eigentümer und Eindringlinge gingen in Berufung. Nach dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts erhält der Gebäudeeigentümer nun den vollen Schadenersatz.

Aussenaufnahme des Justizgebäudes Heidelberg. Foto: Uli Deck/Archivbild

Aussenaufnahme des Justizgebäudes Heidelberg. Foto: Uli Deck/Archivbild

Heidelberg ist für eine Vielzahl von Verbindungen bekannt. Sie unterscheiden sich durch die Farbe (Couleur) ihrer Schärpen. Rechtsstreitigkeiten nach Couleurbesuchen, die oft zu gemeinsamen Trinken führen, sind die Ausnahme.

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Erstellt:
29. Mai 2019, 19:15 Uhr

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