Einführung neuer Kreditkarten

Verbraucherzentrale klagt gegen die Sparda-Bank

Die Einführung einer neuen Kreditkarte bei der Sparda-Bank BW hat ein Nachspiel. Wie die Bank auf die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg reagiert.

Blick auf die Zentrale der Sparda-Bank BW in Stuttgart

© Marijan Murat/dpa/dpa-tmn

Blick auf die Zentrale der Sparda-Bank BW in Stuttgart

Von Imelda Flaig

Im Zuge des IT-Wechsels im Sommer hat die Sparda-Bank BW auch neue Kreditkarten eingeführt. Die Vorgehensweise hat Verbraucherschützer auf den Plan gerufen. Einer Abmahnung folgte nun eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Bank.

„Wir werden die strittigen Punkte prüfen und bewerten“, teilte die Sparda-Bank auf Nachfrage mit. Die Klage sei eingegangen, decke sich inhaltlich aber nicht ganz mit der Abmahnung. „An unserer grundsätzlichen Haltung hat sich jedoch nichts geändert“, so die Sparda-Bank. Die neue Kreditkarte OrangeCredit sei ein „tolles Angebot, das unsere Kunden nutzen können – oder eben nicht, wenn sie das nicht wollen“.

Die neue Kreditkarte – mit Versicherungsschutz und 60 Euro Jahresgebühr – wurde im August eingeführt und an alle Sparda-Bank-Kunden versandt, die zuvor schon eine Kreditkarte hatten. Die bisherige kostenlose Kreditkarte werde mit der ersten aktiven Nutzung der neuen Karte, spätestens aber zum 24. Oktober, eingestellt, hatte es unter anderem im Schreiben der Bank geheißen.

Die Verbraucherzentrale hatte unter anderem kritisiert, dass die Bank das Anschreiben so irreführend gestaltet habe, dass beim Verbraucher der Eindruck entstehen musste, er habe mit der Bank bereits einen neuen Kreditkartenvertrag abgeschlossen.

Kritik am Schreiben: „unzumutbare Belästigung“

Die Verbraucherschützer haben Unterlassungsklage eingereicht und sehen in dem Schreiben „eine unzumutbare Belästigung, das außerdem nach seinem konkreten Inhalt in rechtswidriger Weise Druck auf den Verbraucher ausübt“. Dieser müsse, wolle er „die untergeschobene Kreditkarte nicht haben“, aktiv widersprechen. Mehr noch: Er müsse sich gegen die in Aussicht gestellte Belastung mit der (anteiligen) Jahresgebühr aktiv wehren. „Mit ihrer Geschäftspraxis weicht die Sparda-Bank von dem Grundsatz ab, dass ein Schweigen gerade keine Willenserklärung darstellt und für den Verbraucher nicht zu nachteiligen Rechtsfolgen führen darf“, argumentieren die Verbraucherschützer.

Eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart, bei dem die Verbraucherzentrale die Klage eingereicht hat, steht noch aus.

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Erstellt:
9. Oktober 2025, 13:54 Uhr
Aktualisiert:
9. Oktober 2025, 15:09 Uhr

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