Verdi-Busstreik in Pforzheim war rechtmäßig

Die Gewerkschaft muss keinen hohen Schadenersatz zahlen

Pforzheim Den womöglich entscheidenden Sieg hat die Gewerkschaft Verdi im Rechtsstreit gegen die Gesellschaft Stadtverkehr Pforzheim (SVP) erzielt: Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat am Mittwoch eine Schadenersatzklage wegen eines längeren Streiks im öffentlichen Personennahverkehr im Jahr 2016 abgelehnt. Schon das Arbeitsgericht Pforzheim hatte diese Forderung am 5. April vorigen Jahres zurückgewiesen, daraufhin ging die SVP in die Berufung – ohne Erfolg.

Die mittlerweile liquidierte, hundertprozentige Tochter der Stadt Pforzheim hat noch vor drei Jahren den städtischen Linienbusverkehr durchgeführt. Ersetzt wurde sie per Genehmigung vom 12. Januar 2016 durch die Deutsche-Bahn-Tochter Regionalverkehr Südwest (RVS) im sogenannten eigenwirtschaftlichen Betrieb. Dieser geht auf eine Regelung im Personenbeförderungsgesetz zurück, die es privaten Anbietern ermöglicht, ohne öffentliche Vergabe und ohne ständige Zuschüsse Nahverkehre zu übernehmen. In der Folge wurde zum 31. Dezember 2016 die Stilllegung der SVP mit dem Verlust aller Arbeitsplätze beschlossen. Verdi verlangte den Abschluss eines Sozialtarifvertrags, um die Folgen der Kündigung für die 240 Arbeitnehmer abzumildern. Zur Durchsetzung initiierte die Gewerkschaft einen Arbeitskampf mit 34 Streiktagen zwischen dem 9. März und 1. Juli 2016.

Die SVP hält die Arbeitsniederlegungen für rechtswidrig. Zudem seien unrechtmäßige Forderungen gegenüber der Stadt Pforzheim als unbeteiligter Dritter erhoben worden. Darüber hinaus forderte die SVP Schadenersatz in Höhe von knapp 2,1 Millionen Euro, weil sie Monate im Voraus Ersatzverkehr eingekauft hatte.

Doch das Landesarbeitsgericht entschied, dass Verdi für rechtmäßige Ziele gestreikt hat. Es liege kein Verstoß gegen die Friedenspflicht vor. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Die Einbeziehung der Stadt als hundertprozentiger Gesellschafterin habe den Streik nicht rechtswidrig gemacht, so das Gericht. Ob die SVP in die Revision gehen will, müssen nun deren alter Aufsichtsrat – mithin Stadträte und Bürgermeister – und die Gesellschafterin entscheiden.https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.streik-in-pforzheim-busfahrer-kaempfen-um-ihre-jobs.5b357e11-b050-46db-908c-b5fb26896cae.htmlhttps://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nahverkehr-pforzheim-verdi-ruft-wieder-zu-warnstreiks-auf.e287da86-dc4f-441c-8e7c-ca2e37fc0981.html

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Erstellt:
21. Februar 2019, 03:04 Uhr

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