Verfahren wegen Rangelei eingestellt

Angeklagter muss gemeinnützige Arbeit leisten und ein Antiaggressionstraining absolvieren

Von Hans-Christoph Werner

WAIBLINGEN/MURRHARDT. Er muss an jenem Tag nicht gerade bester Laune gewesen sein. Der Angeklagte, ein 30-jähriger gelernter Informatiker aus Murrhardt. Stress mit der Freundin, so deutet er an, habe er gehabt. Dazu sei er eigens längere Zeit in Magdeburg gewesen. Aber es wurde nichts draus, weder Freundschaft noch Liebe. So tröstete er sich im November vergangenen Jahres zu später Stunde in einem Winnender Vesperstüble. Wie viel er denn getrunken habe, will der Richter wissen. Nun ja, so acht bis neun Bier werden es schon gewesen sein, meint der Angeklagte. Und zwischen den Bieren noch diverse Jägermeister. Bedauerlicherweise führte der Alkohol bei dem Informatiker nicht zu vertiefter Einsicht in seine Situation, sondern zu einem aggressiven Belauern anderer Gaststättenbesucher.

Weil er offenbar das Glück anderer in diesem Augenblick nicht ertragen konnte, pöbelte er einen 32-jährigen Studenten am Nebentisch an. Dieser war mit seiner Freundin und einem Bekannten zum Essen in die Gaststube gekommen. Mit äußerst herabsetzenden Worten soll er den Unbekannten ausgesprochen angepöbelt haben.

Zur Prügelei ging’s

gleich vor die Tür

Der Angesprochene, nicht feige, fragte, den Angetrunkenen, ob er ein Problem habe. Und weil es unschicklich ist, einen harten Disput in einer Gaststätte auszufechten, begaben sich die Männer vor die Tür. Es ging gleich zur Sache. Der Angeklagte versetzte dem Studenten einen Schlag ins Gesicht. Dieser ließ sich nicht lumpen und keilte zurück. Die Freundin des Studenten hatte sich mittlerweile auch an den Ort des Geschehens vor die Kneipentür begeben und wollte helfen, wurde aber von einem Sympathisanten des Angeklagten zurückgehalten. Sie wurde dabei verletzt: eine dicke Backe und eine Schürfwunde.

Ein weiterer Zeuge des Geschehens versuchte zu schlichten. Der Student konnte dem Gerangel irgendwie entkommen und rannte nach Hause. Glücklicherweise wohnte er gleich um die Ecke. Er hatte wohl die Idee, sich zu bewaffnen und holte einen Hockeyschläger. Zurück am Ort des Geschehens kam es nicht mehr zum Einsatz des Hockeyschlägers, weil inzwischen die Polizei vor Ort war. Sie vernahm alle Beteiligten. Der Verursacher des Gerangels hatte sich nun vor dem Amtsgericht Waiblingen zu verantworten. Verfahren gegen die anderen Beteiligten sind am Laufen.

Wer denn angefangen habe, will der Richter wissen. Nur der Student, den der Angeklagte beleidigte, kann aus eigener schmerzlicher Erfahrung dazu Angaben machen. Kaum vor der Tür der Gaststätte, fing der Angeklagte an. Die anderen Zeugen kamen erst später hinzu. Auch will der Richter wissen, wie sich der Alkoholkonsum auf den Angeklagten ausgewirkt habe. War er angetrunken? Oder volltrunken? Hat er noch klar artikuliert? War sein Gang schwankend? Die Zeugen tun sich allesamt schwer, hierzu verwertbare Angaben zu machen.

Weil keiner der Beteiligten ernsthafte Verletzungen davongetragen und weil alle Beteiligten sowohl ausgeteilt als auch eingesteckt haben, schlägt der Richter die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen zur Diskussion. Die wären: Antiaggressionstraining und 50 Stunden gemeinnützige Arbeit. Der Staatsanwalt stimmt dem zu. Und der Angeklagte, das ist Voraussetzung, ist auch damit einverstanden. So ist die auf zweieinhalb Stunden angesetzte Verhandlung nach 70 Minuten beendet. Und jeder der Beteiligten kann wieder seiner Wege gehen.

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Erstellt:
4. Oktober 2018, 06:00 Uhr

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