Verfassungsgericht entscheidet über Kita-Volksbegehren

dpa/lsw Stuttgart. In Baden-Württemberg müssen Eltern grundsätzlich für die Betreuung ihrer Kinder in der Kita zahlen. Die oppositionelle SPD will das ändern und initiierte ein Volksbegehren. Ob das Begehren rechtlich zulässig ist, entscheidet nun das Landesverfassungsgericht.

Wie viel direkte Demokratie ist im Südwesten möglich, wenn damit hohe Kosten für den Staat entstehen? Diese grundsätzliche Frage schwingt mit, wenn das Landesverfassungsgericht an diesem Montag in Stuttgart über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens zur Abschaffung von Kita-Gebühren entscheidet. Die oppositionelle SPD hatte das Begehren geplant, aber das Innenministerium lehnte den Antrag dazu ab. Die SPD zog vor Gericht.

Egal, wie das höchste Verfassungsgericht des Bundeslandes entscheidet: Die SPD will das Thema gebührenfreie Kitas nach den Worten ihres Landesvorsitzenden Andreas Stoch weiter vorantreiben. „Die Gebührenfreiheit bleibt auf unserer politischen Agenda ganz oben und darf auch nicht gegen den weiteren Ausbau von Kitaplätzen und die Qualitätsentwicklung ausgespielt werden“, sagte er: „Familien müssen entlastet werden, das gilt nach der Corona-Krise umso mehr.“

Die SPD hat Anfang vergangenen Jahres den Startschuss für ein Volksbegehren gegeben, um Kitas gebührenfrei zu machen. Sie sammelte rund 10 000 Unterschriften und reichte einen Antrag auf ein Volksbegehren ein. Bislang zahlen die Eltern in den Kommunen im Südwesten für die Betreuung ihrer Kinder unterschiedlich hohe Beiträge. Gäbe es keine Gebühren mehr, müsste das Geld aus dem Landesetat kommen. Nach Angaben der SPD geht es um etwa 529 Millionen Euro im Jahr - der Gemeindetag geht von einem höheren Betrag aus.

Fallen die Gebühren weg, sollen nach dem Willen der SPD die kommunalen, kirchlichen und privaten Kita-Träger die finanziellen Beträge vom Land erstattet bekommen. Die grün-schwarze Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) lehnte eine generelle Gebührenfreiheit für Kitas ab, weil sie fürs Land zu teuer sei.

Das Innenministerium schob dem Volksbegehren einen Riegel vor und führte rechtliche Gründe an: Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, würde dies den Etat des Landes wesentlich beeinflussen. Zudem seien auch keine Volksbegehren über Abgabengesetze möglich. Das Vorhaben der SPD widerspreche dem Grundgesetz und der Landesverfassung. Denn in der Landesverfassung heißt es im Artikel 59: „Über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staatshaushaltsgesetz findet keine Volksabstimmung statt.“

SPD-Landeschef Stoch argumentierte vor Gericht, es sei ungerecht, wenn Eltern in manchen Kommunen Gebühren für die Betreuung ihrer Kinder zahlen müssten und in anderen nicht. Einkommensschwache Familien würden überproportional belastet, selbst wenn die Gebühren sozial gestaffelt seien. Zudem meint die SPD, dass es bei der von ihr angepeilten Gesetzesänderung für kostenlose Kitas im Südwesten nicht um das Staatshaushaltsgesetz gehe. Das von der SPD formulierte Änderungsgesetz sei auch kein Abgabengesetz.

Sollte das Gericht der SPD folgen, wollen die Sozialdemokraten das Volksbegehren schnell auf den Weg bringen. Unter Beachtung diverser Fristen würde eine mögliche Volksabstimmung dann in die Zeit des Landtagswahlkampfes fallen. Die Wahl ist im März 2021.

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Erstellt:
17. Mai 2020, 08:27 Uhr

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