Verfassungsgerichtshof prüft neue Hausordnung des Landtags

dpa/lsw Stuttgart. Der Verfassungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen die neue Hausordnung des Landtags abgelehnt. Der parteilose Abgeordnete Heinrich Fiechtner scheiterte damit, wie das Gericht am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. Der Eilantrag, soweit er gegen die Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) gerichtet sei, habe in der Sache keinen Erfolg. Das Organstreitverfahren sei aber offensichtlich nicht unbegründet, teilte das Gericht weiter mit. Es werfe mehrere Fragen auf, die im Hauptsacheverfahren zu klären seien.

Der parteilose Politiker Heinrich Fiechtner spricht im Stuttgarter Landtag. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Der parteilose Politiker Heinrich Fiechtner spricht im Stuttgarter Landtag. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Fiechtner wandte sich gegen die neue Hausordnung des Landtags, wonach der unbegrenzte Zutritt für Beschäftigte der Fraktionen und der Abgeordneten von einer polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung abhängig gemacht wird. Geklärt werden müsse unter anderem, ob die Regelung in der Hausordnung nicht näher bestimmen müsste, in welchen Fällen von begründeten Zweifeln an der Zuverlässigkeit eines Mitarbeiters auszugehen sei, teilte das Gericht mit. Wann der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung trifft, war zunächst unklar.

Neu einzustellende Beschäftigte einer Fraktion oder von Abgeordnete erhalten ein Zugangsrecht zunächst nur noch zu ihrem jeweiligen Arbeitsplatz. Ein umfassenderes Zugangsrecht in das Haus des Landtags, etwa um in den Plenarsaal oder Sitzungssäle der Ausschüsse zu gelangen, bekommt nur, wer sich einer polizeilichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzieht. Hintergrund der Neuregelung waren umstrittene Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten.

Fiechtner hatte im November 2017 die AfD-Landtagsfraktion und auch die Partei unter Verweis auf einen Rechtsruck verlassen. Er sorgt immer wieder mit Provokationen für Aufsehen.

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Erstellt:
21. November 2019, 16:07 Uhr

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