Verfassungsrechtler: Wohnungs-Enteignungen unzulässig

dpa Berlin.

Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hält das Berliner Volksbegehren für Enteignungen großer Wohnungsunternehmen für aussichtslos. „Enteignungen hielte ich in diesem Fall für verfassungsrechtlich eindeutig unzulässig“, sagte Papier der „Welt“. Zwar sei es zweifellos eine Frage des Gemeinwohls im Sinne von Artikel 14 des Grundgesetzes, dass Wohnen auch für den Durchschnittsbürger bezahlbar sein müsse. Aber dieses Ziel könne mit viel milderen Mitteln verfolgt werden als dem Schwert des totalen Entzugs von Eigentum: Zum Beispiel durch mehr Wohnungsbau.

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20. April 2019, 02:49 Uhr
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