Vergewaltigungsprozess: Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen

dpa Freiburg. Für den Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in Freiburg planen die Justizbehörden erhöhte Sicherheitsvorkehrungen. Grund ist das erwartete große Besucher- und Medieninteresse, sagte ein Sprecher des Landgerichts Freiburg. Geplant seien unter anderem Zugangskontrollen. Der Prozess vor der Jugendkammer des Gerichts beginnt am 26. Juni. Angeklagt sind elf Männer: neun Syrer im Alter von zur Tatzeit 18 bis 29 Jahren, ein 18 Jahre alter Algerier und ein 25-jähriger Deutscher ohne Migrationshintergrund. Sie sitzen in Untersuchungshaft.

Die Innenansicht zeigt den umgebauten Gerichtssaal im Landgericht. Foto: Patrick Seeger/Archiv

Die Innenansicht zeigt den umgebauten Gerichtssaal im Landgericht. Foto: Patrick Seeger/Archiv

Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober vergangenen Jahres eine 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vor der Diskothek vergewaltigt zu haben. Gegen einen zwölften Verdächtigen, den die Polizei festgenommen hatte, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen Mitte Juni eingestellt. Der Verdacht gegen den Mann habe sich nicht erhärten lassen; für eine Anklageerhebung fehlten nötige Beweise.

Nach einem 13. - unbekannten - Verdächtigen fahndet die Polizei mit einem Phantombild. Eine konkrete Spur gibt es nicht. Dass es noch weitere Täter gebe, könne nicht ausgeschlossen werden, sagte eine Polizeisprecherin.

Hauptbeschuldigter in dem Fall ist den Ermittlern zufolge ein 22 Jahre alter Mann aus Syrien. Er soll die 18-Jährige vergewaltigt und andere Männer zum Vergewaltigen animiert haben. Der jungen Frau war laut Polizei in der Diskothek etwas ins Getränk gemischt worden. Sie habe sich daher in einem wehr- und willenlosen Zustand befunden.

Für den Prozess sind Verhandlungstage bis Ende Dezember terminiert. Gehört werden sollen rund 50 Zeugen und fünf Sachverständige. Die 18-Jährige ist Nebenklägerin in dem Prozess (Az.: 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19).

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Erstellt:
21. Juni 2019, 06:52 Uhr

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