Verkehrspolizisten künftig mit Dashcams unterwegs

dpa/lsw Stuttgart. Gaffer stören nach Unfällen immer wieder Rettungseinsätze. Das Innenministerium will ihnen nun den Kampf ansagen - auch mithilfe von Dashcams in den Fahrzeugen der Verkehrspolizei.

Eine sogenannte Dashcam, befestigt an der Windschutzschreibe, filmt den Straßenverkehr aus einem Auto. Foto: Wolfgang Kumm/Archivbild

Eine sogenannte Dashcam, befestigt an der Windschutzschreibe, filmt den Straßenverkehr aus einem Auto. Foto: Wolfgang Kumm/Archivbild

Beim Kampf gegen Gaffer könnten auch Dashcams künftig eine wichtige Rolle spielen. Ab Oktober würden alle 250 Fahrzeuge der Verkehrspolizei mit solchen Autokameras ausgerüstet, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Montag. „Und wir werden dann auch in der Breite prüfen, ob sie zur Verfolgung von Gaffern geeignet sind.“ Schaulustige und Gaffer seien ein Zeichen der Verrohung und absolut inakzeptabel. „Der widerwärtigen Filmerei von Leid, Verletzten und Toten möchte ich den Kampf ansagen.“ Zuvor hatten unter anderem die „Stuttgarter Nachrichten“ und der „Schwarzwälder Bote“ berichtet. Im vergangenen Jahr liefen schon Pilotversuche mit Dashcams bei den Polizeipräsidien Ludwigsburg und Freiburg.

Die Beamten seien bei dem Thema sensibilisiert und setzten auch jetzt schon Foto- und Videotechnik ein, um Gaffern das Handwerk zu legen. Allerdings seien Einsatzmaßnahmen gegen die Schaulustigen nicht von der vorhandenen Technik abhängig, hieß es vom Ministerium weiter: Die Sicherung der Unfallstelle, das Retten von Verletzten und die Aufnahme des Verkehrsunfalls habe Priorität. „Wenn darüber hinaus Einsatzkräfte zur Verfügung stehen, können diese in der Folge auch zur Verfolgung von Gaffern eingesetzt werden.“

Zudem sollen die Dashcams dabei helfen, Verkehrsteilnehmer zu überführen, die keine Rettungsgasse bilden. „Auch damit bleiben wir in der Linie dessen, was wir angekündigt haben: Das Risiko, bei so etwas erwischt und aufgrund von Kamera-Beweisen auch verurteilt zu werden, wird sehr ansteigen“, hieß es beim Innenministerium.

Im vergangenen Jahr wurden nach Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 642 Fälle einer sogenannten Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen registriert. Zudem habe es zwei Fälle gegeben, in denen eine hilfeleistende Person behindert wurde. Allerdings beziehen sich diese Fallzahlen nicht allein auf den Verkehrsbereich, wie das Innenministerium mitteilte. Sie umfassen beispielsweise auch voyeuristische Straftaten oder das Filmen und Fotografieren von hilflosen Menschen, die etwa unter Drogen stehen.

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Erstellt:
15. Juli 2019, 16:44 Uhr

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