Versuchter Mord aus gekränkter Ehre: Urteil verschoben

dpa/lsw Mannheim. Das Landgericht Mannheim hat sein Urteil im Fall eines versuchten Mordes aus gekränkter Ehre wegen eines neuen Beweisantrags verschoben. Unmittelbar vor der Verhandlung am Donnerstagmorgen hatte die Verteidigung des 25-jährigen Angeklagten die Vernehmung der Schwester des Opfers verlangt.

Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen, die sich auf einem Tisch stapeln. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen, die sich auf einem Tisch stapeln. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Den Anwälten geht es um die Umstände eines Anrufs, den das Opfer bei einer Aussprache mit dem angeklagten Halbbruder seiner Ex-Freundin im Sommer 2019 erhalten hatte. Im Augenblick der Annahme des Telefonats soll der Beschuldigte den sich abwendenden 38-jährigen Ex-Partner seiner Halbschwester mit einem Teppichmesser angegriffen haben. Der Anruf kam vom Neffen des Opfers auf Geheiß von dessen Mutter - also der Schwester des Geschädigten. Der Neffe hatte angegeben, er habe seinen Onkel warnen sollen. Da dessen Schwester am Donnerstag als Zeugin nicht befragt werden konnte, wurde sie für kommenden Montag geladen.

Der 25-Jährige, der nach eigenen Angaben aus Jordanien stammt, hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft versucht, den 38-Jährigen umzubringen. Grund: Der Mann hatte Fotos seiner Ex-Freundin an deren streng gläubige Verwandtschaft in Jordanien geschickt. Da die Frau ohne Kopftuch und im T-Shirt aufgenommen worden war, fühlten sich die Angehörigen in ihrer Ehre gekränkt. Auch der in Deutschland lebende Halbbruder der 27-Jährigen meinte, die Familienehre wieder herstellen zu müssen - mit der Attacke gegen den 38-Jährigen, wie die Staatsanwaltschaft es darstellt. Der lebensgefährlich Verletzte konnte wegen des Eingreifens einer Spaziergängerin entfliehen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte, den in Rüsselsheim gemeldeten Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten zu verurteilen. Die Verteidigung plädierte darauf, den bereits wegen einer Körperverletzung Vorbestraften der gefährlichen Körperverletzung schuldig zu sprechen und eine milde Strafe zu verhängen (Az.: 1 Ks 200 Js 27800/19).

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Erstellt:
16. April 2020, 16:31 Uhr

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